Verwaltungstätigkeiten in Spanien
Es gibt eine Reihe von Formalitäten und Verwaltungstätigkeiten in Spanien, zu denen jedwedes Unternehmen mit oder ohne Sitz hier, das eine Geschäftstätigkeit in diesem Land ausübt, verpflichtet ist.
Die Erfüllung dieser Verpflichtungen bringt zum einen mit sich, die vorzunehmenden Formalitäten bzw. Behördengänge zu kennen, auf der anderen Seite ist es von wesentlicher Bedeutung mit diesen Behörden und Institutionen vertraut zu sein.
Unsere Sachbearbeiter für Verwaltungsangelegenheiten bieten Ihnen u.a. die nachfolgenden Leistungen an:
- Erhalt der Ausländeridentitätsnummer bzw. Steuernummer (N.I.E.)
- Anmeldung als alleiniger Geschäftsführer beim spanischen Finanzamt
- Erhalt der vorläufigen und endgültigen Steuernummer (N.I.F.) des Unternehmens
- Veranlagung der Steuer auf vermögensrechtliche Übertragungen und beurkundete Rechtsakte bei der entsprechenden Zahlstelle
- Erklärungen gegenüber dem INE (Span. Statistikamt)
- Erklärungen gegenüber der spanischen Nationalbank Banco de España
- Dokumentenarchivierungsdienste
- Persönliche Behördengänge gegenüber der Stadtverwaltung (Gewerbesteuer, Eintragung der Grundsteuer)
- Jegliche sonstige Formalität oder Verwaltungstätigkeit gegenüber den spanischen Behörden, die infolge neuer Gesetze und Verordnungen entstehen könnten.