Erst am 02. Oktober 2018 tritt die Veröffentlichung des Gesetzes 39/2015 vom 02. Oktober 2016 über das gemeinsame Verwaltungsverharen der staatlichen Verwaltungen in Kraft, das die Praxis der Zustellungen in Spanien auf elektronischem Wege regelt. Nach Ablauf dieser Frist, wurde die Laufzeit um weitere zwei Jahre verlängert.
Anschliesend und gemäss des königlichen Gesetzesdekret 27/2020 vom 04. August über ausserordentliche und dringende finanzielle Massnahmen, die für lokale Körperschaften galten, wurde eine neue Verländerung von sechs Monaten festgelegt, dieses Mal motiviert durch die Gesundheitskrise von COVID-19 und mit einem Ablaufdatum vom 02. April 2021, für die Inkrafttretung der Bestimmungen in Bezug auf:
- Verwaltungsregister der Bevollmächtigten,
- Elektronisches Register,
- Autorisierte Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes,
- Allgemeiner elektronischer Zuganspunkt der Verwaltung (PAGe),
- Einheitliche elektronische Datei.
Der Grund für dieses Gestz ist die Einführung der elektronischen Verwaltung in den Verfahren und der Validierung von Bürgeranforderungen, die Verkürzung der Zeit für die Einreichung von Anträgen, Bescheiden und Antworten uns somit die Efiizienz bei der Nutzung öffentlicher Mittel zu verbessern.
In diesem Sinne werden ab April Veröffentlichungen mit neuen Richtlinien über das gemeinsame Verwaltungsverfahren der staatlichen Verwaltungen erwartet, um die digitale Umwandlung der elektronischen Bescheide weiter voranzutreiben.
Von Arintass aus können wir Ihnen helfen, Ihr elektronisches Zertifikat zu erhalten und/oder zu erneuern, sowie Sie bei der Verwaltung Ihrer aktivierten elektronischen Adresse zu beraten, was die Einhaltung in Form und Frist aller Pflichten, die die von den verschiedenen öffentlichen Körperschaften erhaltenen Benachrichtigungen erzeugen könnten:
- Staatliche Steuerverwaltung,
- Finanzverwaltung der Sozialversicherung,
- Strassenverkehrsamt,
- Einzel-Edikttafel,
- Generalitat de Cataluña (GENCAT),
- Lexnet (Justizielle Meldungen),
- Stadtsrat-Verwaltungen,
- Region-Ämter,
- Grerichte,
- Generaldirektion für Handel und Verbraucherangelegenheiten,
- SEPBLAC (Kommission zur Bekämpfung der Geldwäsche)
- und Spanische Datenschutzbehörde.