Innergemeinschaftliche Umsätze sind alle Käufe und Verkäufe von Waren oder Dienstleistungen, die innerhalb der Europäischen Union durchgeführt werden.
Es gibt verschiene Szenarien, in denen wir uns befinden können, wenn wir ausserhalb Spaniens operieren wollen.
Szenario 1
Um eine Rechnung auszustellen, müssen Sie, wenn Ihr Kunde ein Unternehmen oder ein Gewerbetreibender ist, müssen Sie zunächst herausfinden, ob sowohl Sie als auch Ihr Kunde im ROI (Register der innergemeinschaftlichen Händler) registriert sind. Wenn Sie beide als inntergemeinschaftliche Betreiber registriert sind, ist die Rechnung mehrwertsteuerfrei. Andernfalls muss die Rechnung mit der üblichen Mehrwertsteuer ausgestellt werden, genauso wie wenn Ihr Kunde in Spanien wäre.
Eine andere Möglichkeit ist, dass Ihr Kunde ein Endverbraucher ist. In diesem Fall sollten Ihre Rechnungen einfach den üblichen Mehrwertsteuersatz ausweisen, mit einer Ausnahme: Für elektronische Produkte oder Diensleistungen, die an Enverbraucher in anderen EU-Ländern verkauft werden, wird die Mehrwertsteuer des Wohnsitzlandes des Kunden erhoben.
Szenario 2
Bei Erhalt einer Rechnung von einem inntergemeinschaftlichen Dienstleistungserbringer sollte die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft (Reverse Charge) zur Anwendung kommen, was bedeutet, dass der Käufer und nicht der Verkäufer für die Erhebung der Mehrwertsteuer verantwotlich ist. Um dies durchführen zu können, müssen sowohl der Käufer als auch der Verkäufer im oben genannten ROI registriert sein, so dass die Rechnung umsatzsteuerfrei sein muss.
Letztendlich müssen Sie die Mehrwertsteuer, die auf diese Rechnung hätte erhoben werden müssen, selbst dazurechnen und gleichzeitig selbst abziehen, und diese Beträge in die Mehrwertsteuererklärung (Modell 303) angeben.
Darüber hinaus sind alle innergemeinschaftlichen Umsätze in einem gesonderten Modell zu melden, Modell 349. Dieses Modell wird je nach Höhe der zu meldenden Beträge monatlich, vierteljährlich oder jährlich eingereicht.
Wenn Sie Beratung und Information benötigen, sei es zur Verwaltung Ihrer ROI-Anmeldung oder zur Berechnung und Vorlage Ihrer Steuern, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Bei Arintass haben wir ein hochqualifiziertes Team in verschiedenen Bereichen der Rechts-, Buchhaltungs- und Steuerberatung, das Sie gerne beraten wird.