Ein neuer Service im RED-System erleichtert die Automatisierung des Erwerbs von Formularen zur Beantragung der Anerkennung der Einhaltung spanischer Gesetzgebung bei temporären Arbeitnehmerauslandsentsendungen.
Die Sozialversicherung hat über das Hauptmenü der Online-Anmeldung und -Zugehörigkeit im RED-System ein neues Service für die Kommunikation von entsandten Arbeitnehmern eingeführt. Dieser ermöglicht es, das Formular zur Beantragung der Anerkennung der Einhaltung spanischer Gesetzgebung bei temporären Arbeitnehmerauslandsentsendungen in Länder der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums (Liechtenstein, Island und Norwegen), sowie in die Schweiz und UK (einschließlich Gibraltar) schnell und automatisch zu erfassen und zu registrieren.
Ab sofort können über das RED-System Arbeitskräfte, sowohl angestellte (einschließlich Beamten) als auch selbstständige, die sich in einer der folgenden Situationen befinden, temporäre Arbeitnehmerauslandsentsendungen beantragen:
- Erstmalige Entsendungen von Arbeitnehmern in Länder der Europäischen Union, Liechtenstein, Island, Norwegen und die Schweiz gemäß den Bestimmungen der Europäischen Union
- Erstmalige Entsendungen von Arbeitnehmern nach UK gemäß dem Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und UK
- Erstmalige Entsendungen von Arbeitnehmern nach Gibraltar gemäß dem Königlichen Dekret 38/2020.
Als erstmalige Entsendungen gelten solche, die kontinuierlich oder durch aufeinanderfolgende Verlängerungen erfolgen und einen Höchstzeitraum von 24 Monaten nicht überschreiten.
Im Gegenzug können auch die folgenden Entsendungen erfasst werden:
- Reisen von Besatzungsmitgliedern von Luftverkehrsunternehmen mit Sitz in Spanien
- Reisen von Arbeitnehmern oder Selbstständigen, die ihre Tätigkeit in zwei oder mehr Ländern (mit Ausnahme von Gibraltar) ausüben und ihren Wohnsitz in Spanien haben, wo sie einen wesentlichen Teil ihrer Tätigkeit ausüben, in der Mehrzahl der Fälle.
Sobald die Daten ausgefüllt sind, wird das Formular ausgestellt und dem Unternehmen oder dem Selbstständigen am nächsten Tag im E-Office der Sozialversicherung zur Verfügung gestellt.
Inmaculada Pessini