Es handelt sich um eine Dienstleistung, die vom Unternehmen als Teil eines Vergütungsplan angeboten wird. Sie ermöglicht dem Arbeitnehmer selbst zu entscheiden, welcher Anteil seines Bruttogehalts für den Erwerb von Produkten oder Dienstleistungen verwendet wird. Die Kosten für diese Vergütung trägt der Arbeitnehmer durch seinen Gehaltsanteil, wobei er zudem von steuerlichen Vorteilen profitieren kann.

Ein flexibler Vergütungsplan bietet Vorteile für beide Seiten, da der Wert des Gehalts des Mitarbeiters gesteigert werden kann, ohne dass dem Unternehmen zusätzliche Kosten entstehen.

Flexible Vergütungsregelungen

  • Gesetz 35/2006 vom 28. November, dass die Einkommenssteuer für Privatpersonen regelt und die Gesetze zur Körperschaftssteuer, zur Einkommenssteuer für Nichtansässige sowie zur Vermögenssteuer teilweise ändert
  • Königlicher Erlass 439/2007 vom 30. März, der die Verordnung zur Einkommenssteuer für Privatpersonen genehmigt und die Verordnungen zu Pensionsplänen und -fonds aktualisiert, welche ursprünglich durch den Königlichen Erlass 304/2004 vom 20. Februar eingeführt wurden.

Wie in den geltenden Rechtsvorschriften festgelegt, müssen die Vergütungen bestimmte Kriterien erfüllen, damit sie als flexible Vergütungen angesehen werden können:

  • Die flexible Vergütung darf nicht 30 % des Gesamtgehalts des Arbeitnehmers überschreiten und das Nettoeinkommen darf dabei nicht unter den gesetzlichen Mindestlohn (SMI) sinken
  • Die Beitragsbemessungsgrundlage des Arbeitnehmers bleibt durch die Inanspruchnahme der flexiblen Vergütung unverändert; die Änderungen betreffen ausschließlich die persönliche Einkommensteuer
  • Dieses Vergütungssystem muss zwischen Unternehmen und Arbeitnehmer vereinbart werden, wobei der Arbeitnehmer frei entscheiden kann, ob er daran teilnimmt, ohne dass ihm dadurch zusätzliche Kosten entstehen
  • Die Anwendung dieses Vergütungssystems kann vom Unternehmen nicht einseitig vorgeschrieben werden, es sei denn, sie ist durch eine spezifische Regelung oder den geltenden Tarifvertrag festgeleg
  • Von diesem System sind folgende Ausgaben ausgenommen, die direkt mit der beruflichen Tätigkeit des Arbeitnehmers zusammenhängen, wie z. B. Reisekosten oder Ausgaben für Arbeitsmittel.

Produkte, die als flexible Vergütung angeboten werden können

  • Restaurantkarte: Der Arbeitnehmer kann die Restaurant- oder Kantinenkarte während der Mittagspause nutzen. Bis zu einem Höchstbetrag von 11 Euro pro Arbeitstag bleibt dieser Betrag vom Lohnsteuerabzug befreit
  • Fahrkarte: Der Arbeitnehmer kann bis zu 136,36 Euro pro Monat (1.500 Euro pro Jahr) für Fahrkosten in Anspruch nehmen, vorausgesetzt, dieser Betrag überschreitet nicht 30 % seines Bruttojahresgehalts
  • Kinderbetreuungsscheck: Es ist möglich, den gesamten für diesen Posten vorgesehenen Betrag geltend zu machen, unter Berücksichtigung der Obergrenze von 30 % des Gehalts
  • Pensionspläne: Die Freigrenze für individuelle Beiträge zur Rentenversicherung liegt bei 1.500 Euro jährlich. Beiträge zu Pensionsplänen können von der Körperschaftssteuerbemessungsgrundlage des Unternehmens abgezogen werden, wenn das Unternehmen beschließt, diese Beiträge im Rahmen einer Kombination aus flexibler Vergütung und Sozialleistung anzubieten
  • Krankenversicherungen: Beiträge zu privaten Krankenversicherungen für Arbeitnehmer sowie deren Ehepartner und Nachkommen, die vom Unternehmen übernommen werden, sind bis zu einer Grenze von 500 Euro pro Jahr und Begünstigtem steuerfrei. Diese Grenze erhöht sich auf 1.500 Euro im Falle einer Behinderung.

Vorteile einer flexiblen Vergütung für die Arbeitnehmer

Der Arbeitnehmer kann die vom Unternehmen angebotenen Waren und Dienstleistungen nutzen, ohne darauf Einkommenssteuer zahlen zu müssen, und profitiert zusätzlich von möglichen Ermässigungen. Die Möglichkeit, das Gehalt individuell zu gestalten und steuerliche Vorteile zu erhalten, wird von den Arbeitnehmern sehr geschätzt und trägt dazu bei, die Wahrnehmung des Unternehmens zu verbessern.

Vorteile einer flexiblen Vergütung für das Unternehmen

Der Hauptvorteil für das Unternehmen besteht darin, dass diese Vergütungsart keine zusätzlichen Kosten für den Arbeitgeber verursacht. Sie hat weder Auswirkungen auf die Unternehmensbesteuerung noch auf die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge.

Schlussfolgerung

Diese Form der Vergütung ermöglicht es den Unternehmen, ihren Mitarbeitern attraktive Konditionen zu bieten, ohne dabei Mehrkosten oder Gehaltserhöhungen einzugehen.

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Unternehmensberater in Spanien