Abgabe der Steuererklärungen in Spanien
Bei der Aufnahme und Ausführung jeglicher geschäftlicher Tätigkeiten in Spanien ist der Unternehmer dazu verpflichtet, einer Reihe von Formalitäten und Verpflichtungen nachzukommen (Abgabe der Steuererklärungen in Spanien). Die Art und Regelmäßigkeit derselben hängen in großem Maße von der Art des Unternehmens, seiner Geschäftstätigkeit und seinem Geschäftsvolumen ab. Unsere Berater werden Sie gerne im Bereich Steuerberatung in Spanien betreuen.
Unsere Steuerberater bieten Ihnen u.a. die nachfolgenden Leistungen im Bereich Abgabe der Steuererklärungen in Spanien:
- Die Lösung steuerrechtlicher Fragen und Probleme, die sich aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Unternehmens ergeben
- Regelmäßige Steuervorlagen entsprechend der Geschäftstätigkeit und dem Geschäftsvolumen des Unternehmens:
- Gesellschaftssteuer / Körperschaftssteuer
- Mehrwertsteuer
- Steuer auf vermögensrechtliche Übertragungen und beurkundete Rechtsakte
- INTRASTAT-Erklärungen
- Informationserklärung nach Land
- Erklärung über einbehaltene Steuern
- Veranlagung von Steuern aus dem Kauf / Verkauf von Immobilien
- Sondersystem für Gebrauchtgegenstände (REBU)
- Unternehmensliquidationen
- Wiedergewinnung der innergemeinschaftlichen Mehrwertsteuer
- Treuhandverwaltung
- Formalitäten bzgl. eines Steueraufschubs
- An- und Abmeldungen in den Steuerregistern sowie der Gewerbesteuer
- Einholung und Überwachung des vom Finanzamt bereitgestellten elektronischen Informationsservices.
Für jegliche zusätzliche Leistung oder Anfrage, wenden Sie sich bitte direkt an uns.