Im spanischen Steuerumfeld zeichnen sich zwei Vorschriften durch bedeutende Veränderungen aus:

  • Verordnung über elektronische Rechnungssysteme RD 1007/2023
  • Künftige Regulierung der elektronischen Rechnungsstellung.

Beide zielen darauf ab, die Rechnungsstellungsprozesse zu modernisieren und abzusichern, im Einklang mit den Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerbetrug, die durch das Antibetrugsgesetz vorangetrieben werden. In diesem Artikel werden wir diese Vorschriften und ihre Auswirkungen auf Unternehmen und Selbstständige untersuchen.

Verordnung über elektronische Rechnungssysteme RD 1007/2023

Die Verordnung RD 1007/2023, auch bekannt als Verifactu, zielt darauf ab, sichere und effiziente IT-Systeme für die Ausstellung von Rechnungen zu schaffen. Sie wurde kürzlich verabschiedet und wartet nun auf die endgültige Genehmigung der Ministerialverordnung, die ihre Umsetzung vorschreibt.

Umfang:

  • Territorial: Spanien, mit Ausnahme des Baskenlandes, das bereits über ein eigenes System verfügt
  • Subjektiv: für diejenigen, die nicht in der unmittelbaren Bereitstellung von Informationen einbezogen sind (SII).

Das Projekt Verifactu ähnelt dem Ticket BAI-System des Baskenlandes, das bereits in den drei baskischen Provinzen pflichtig ist. Dieses Modell verpflichtet Unternehmer, Rechnungen mit spezifischen Sicherheitsmaßnahmen auszustellen, wie der elektronischen Signatur und der digitalen Verbindung zwischen aufeinanderfolgenden Rechnungen, wodurch die Unveränderbarkeit und Rückverfolgbarkeit der Daten gewährleistet wird.

Zu den wichtigsten Neuerungen gehört die Pflicht, ab dem 1. Juli 2025 einen QR-Code auf allen Rechnungen zu enthalten. Dieser Code ermöglicht es den Kunden, die Authentizität der Rechnungen bei der Steuerbehörde (AEAT) zu überprüfen, was die Transparenz erhöht und Steuerbetrug erschwert. Außerdem muss jede Rechnung mittels eines Hashes auf die vorhergehende bezogen werden, um die Integrität des Rechnungsprozesses zu gewährleisten.

Künftige Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung

Die Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung ist zwar noch nicht freigegeben, wird aber die RD 1007/2023 ergänzen. Diese Verordnung zielt darauf ab, dass die AEAT automatisch alle Rechnungsinformationen von den Steuerpflichtigen erhält, wodurch die Notwendigkeit entfällt, informative Steuermeldungen wie das Formular 347 einzureichen. Dies wird die Steuerpflichten vereinfachen und die Verwaltungseffizienz verbessern.

Die vollständige Umsetzung dieser Verordnung hängt vom Zeitpunkt der Genehmigung ab, der noch festgelegt werden muss. Sobald sie in Kraft tritt, müssen sich alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, sowie die Selbstständigen an dieses neue elektronische System anpassen. Dazu gehört die Verwendung von Rechnungssoftware, die den neuen Anforderungen entsprechen, wie z. B. elektronische Signaturen und die Einbeziehung von QR-Codes.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Verordnungen RD 1007/2023 und die zukünftige Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung einen entscheidenden Schritt zur Modernisierung und Sicherheit der Rechnungsstellungsprozesse in Spanien darstellen. Das Antibetrugsgesetz und diese Regelungen zielen darauf ab, Lücken zu schließen, die Steuerhinterziehung ermöglichen, und der AEAT robustere Werkzeuge zur Überwachung und Überprüfung von Transaktionen zu bieten.

Unternehmen und Selbstständige müssen sich auf diese Änderungen vorbereiten, indem sie kompatible Rechnungsstellungssysteme übernehmen und ihre internen Prozesse aktualisieren. Trotz der Herausforderungen, die dies mit sich bringen kann, werden die Digitalisierung und die neuen Sicherheitsmaßnahmen bedeutende Vorteile bringen, wie höhere Transparenz, Fehlerreduktion und Vereinfachung der Steuerpflichten.

Dies ist ein entscheidender Zeitpunkt für die technologische Anpassung und die Verbesserung der Steuerintegrität in Spanien. Es ist wichtig, bei der Umsetzung dieser Vorschriften informiert zu bleiben und proaktiv zu handeln, um die neuen Anforderungen zu erfüllen und die Chancen, die diese Vorschriften bieten, zu nutzen.

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Leiter Steuern und Buchhaltung