Arintass – de

Änderungen der MwSt.-Formulare 303, 322 und 390 für 2025

Änderungen der MwSt.-Formulare

Die spanische Steuerbehörde hat Änderungen an den Formularen zur MwSt-Selbstveranlagung vorgenommen, insbesondere an den Formularen 303, 322 und 390. Diese Änderungen, die ab dem 1. Januar 2025 gelten, zielen darauf ab, die Steuervorschriften an die wirtschaftlichen und gesetzlichen Veränderungen anzupassen und die Einhaltung der Steuervorschriften zu erleichtern.

Diese Formulare sind wichtige Hilfsmittel für Unternehmen und Freiberufler, um die Mehrwertsteuer (MwSt) regelmäßig zu erklären und abzuführen. Mit dem Inkrafttreten der neuen Aktualisierungen ist es wichtig, ihren Zweck und ihre Funktionsweise zu verstehen.

Was sind die Formulare 303, 322 und 390?

Änderungen bei der Äquivalenzzuschlagsregelung

Für Steuerpflichtige, die unter die Sonderregelung des Äquivalenzzuschlags fallen, werden ab dem 1. Januar 2025 die folgenden Anpassungen wirksam:

Aktualisierungen bei den ergänzenden Selbstveranlagungen

Das Formblatt 303 enthält jetzt ein neues Feld, in dem die Ergebnisse früherer Selbsteinschätzungen, ob positiv oder negativ, angegeben werden können. Dies erleichtert die Verwaltung von ergänzenden Erklärungen und ermöglicht eine bessere Nachverfolgung von Berichtigungen früherer Anmeldungen.

Spezifische Änderungen an den Mehrwertsteuerformularen

Es wurden weitere Änderungen vorgenommen, um die Klarheit der MwSt-Formulare zu verbessern:

Änderungen des Formulars 390

Mit der Verordnung HAC/1167/2024 wurde das Formular 390 geändert, um die erforderlichen Felder für die neuen Mehrwertsteuersätze und Äquivalenzzuschläge, die im Jahr 2024 gelten, einzubeziehen. Diese Änderungen stellen sicher, dass das Formular 390 alle während des Steuerjahres getätigten Umsätze korrekt wiedergibt.

Klicken Sie, um diesen Eintrag zu bewerten!
(Stimmen: 0 Mittelwert: 0)

Unternehmensberater in Spanien

Die mobile Version verlassen