Die spanische Steuerbehörde hat Änderungen an den Formularen zur MwSt-Selbstveranlagung vorgenommen, insbesondere an den Formularen 303, 322 und 390. Diese Änderungen, die ab dem 1. Januar 2025 gelten, zielen darauf ab, die Steuervorschriften an die wirtschaftlichen und gesetzlichen Veränderungen anzupassen und die Einhaltung der Steuervorschriften zu erleichtern.
Diese Formulare sind wichtige Hilfsmittel für Unternehmen und Freiberufler, um die Mehrwertsteuer (MwSt) regelmäßig zu erklären und abzuführen. Mit dem Inkrafttreten der neuen Aktualisierungen ist es wichtig, ihren Zweck und ihre Funktionsweise zu verstehen.
Was sind die Formulare 303, 322 und 390?
- Formular 303: Das gebräuchlichste Formular für die MwSt-Selbstveranlagung. Es wird von Unternehmen und Freiberuflern monatlich oder vierteljährlich eingereicht, um steuerpflichtige Umsätze zu melden, die erhobene Mehrwertsteuer zu berechnen und die gezahlte Mehrwertsteuer abzuziehen
- Formular 322: Eine Variante des Formblatts 303, die für Unternehmen im Rahmen der Mehrwertsteuerregelung für Unternehmensgruppen bestimmt ist. Es ermöglicht Unternehmen innerhalb einer Steuergruppe, ihre Mehrwertsteuer gemeinsam zu erklären
- Formular 390: Eine jährliche Zusammenfassung der Mehrwertsteuer. Es fasst alle Informationen zusammen, die im Laufe des Jahres in den Formularen 303 und 322 gemeldet wurden. Dieses Formular ist für bestimmte Steuerzahler obligatorisch und hilft sicherzustellen, dass die monatlichen oder vierteljährlichen Erklärungen mit der gesamten jährlichen Mehrwertsteuer übereinstimmen.
Änderungen bei der Äquivalenzzuschlagsregelung
Für Steuerpflichtige, die unter die Sonderregelung des Äquivalenzzuschlags fallen, werden ab dem 1. Januar 2025 die folgenden Anpassungen wirksam:
- Für Produkte, die der Mehrwertsteuer von 7,5 % bis 10 % unterliegen, wird der Äquivalenzzuschlag von 1 % auf 1,4 % erhöht
- Für Produkte, die einer Mehrwertsteuer von 2 bis 4 % unterliegen, wird der Äquivalenzzuschlag von 0,26 % auf 0,5 % erhöht.
Aktualisierungen bei den ergänzenden Selbstveranlagungen
Das Formblatt 303 enthält jetzt ein neues Feld, in dem die Ergebnisse früherer Selbsteinschätzungen, ob positiv oder negativ, angegeben werden können. Dies erleichtert die Verwaltung von ergänzenden Erklärungen und ermöglicht eine bessere Nachverfolgung von Berichtigungen früherer Anmeldungen.
Spezifische Änderungen an den Mehrwertsteuerformularen
Es wurden weitere Änderungen vorgenommen, um die Klarheit der MwSt-Formulare zu verbessern:
- Umnummerierung des Feldes D im Formular 303
- Anpassung der Felder für den letzten Meldezeitraum für Steuerpflichtige, die von der Einreichung des Formulars 390 befreit sind
- Streichung veralteter Artikel und Anhänge in der Verordnung des Formulars 390.
Änderungen des Formulars 390
Mit der Verordnung HAC/1167/2024 wurde das Formular 390 geändert, um die erforderlichen Felder für die neuen Mehrwertsteuersätze und Äquivalenzzuschläge, die im Jahr 2024 gelten, einzubeziehen. Diese Änderungen stellen sicher, dass das Formular 390 alle während des Steuerjahres getätigten Umsätze korrekt wiedergibt.