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Das Arbeitnehmerrecht in Spanien: digitale Nichterreichbarkeit

Die digitale Nichterreichbarkeit ist ein neues Konzept im Bereich Arbeitnehmerrecht in Spanien, das erstmalig 2019 im Sommer zur Anwendung kam, als das Organgesetz 3/2018 über den Schutz persönlicher Daten und der Gewährleistung digitaler Rechte (LOPDGDD) im vergangen Dezember in Kraft trat.

Das Recht der digitalen Nichterreichbarkeit ist das Arbeitnehmerrecht in Spanien, während des Urlaubs oder nach Feierabend nicht über ein Endgerät der Arbeitsstelle erreichbar sein zu müssen. Damit sind Smartphones, Tablets und Laptops gemeint, die ein Unternehmen seinen Arbeitnehmern bereitstellt, genauso wie geschäftliche E-Mail-Accounts.

Konkret legt Artikel 88 dieses Gesetzes fest: „Arbeitnehmer und öffentliche Bedienstete haben das Recht auf digitale Nichterreichbarkeit, damit außerhalb ihrer gesetzlichen oder vereinbarten Arbeitszeit sowohl Ruhezeit, Sonderurlaub und Urlaub als auch ihre persönliche und familiäre Privatsphäre respektiert werden“. Ziel dessen ist die Stärkung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Dieses Recht der digitalen Nichterreichbarkeit in Spanien umfasst Urlaub, Sonderurlaub für persönliche Angelegenheiten, Mutterschutz oder Elternzeit etc., und es umspannt die Zeit von der Beendigung des Arbeitstages bis zum Beginn des nächsten.

Arbeitgeber müssen interne Unternehmenspolitiken für die gesamte Belegschaft erarbeiten, die regeln, wie dieses Recht der digitalen Nichterreichbarkeit umgesetzt wird und wie Maßnahmen der „Bildung und Sensibilisierung“ die Erschöpfung des Personals durch Endgeräte verhindern.

Die meisten Arbeitgeber haben immer noch keine eigene Politik der Nichterreichbarkeit erarbeitet. Die zahlreichen Änderungen in der Gesetzgebung wie die Pflicht zur täglichen Erfassung der Arbeitszeit haben dazu geführt, dass Unternehmen nicht ausreichend auf diese Verpflichtung reagiert haben. Dies kann jedoch Sanktionen nach sich ziehen.

Das Recht der digitalen Nichterreichbarkeit in Spanien bringt einige Vorteile mit sich, z.B.:

Das Recht der digitalen Nichterreichbarkeit in Spanien der Arbeitnehmer hat aber auch Vorteile für den Arbeitgeber:

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Unternehmensberater in Spanien

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