Im heutigen Geschäftsumfeld ist die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Verpflichtungen von wesentlicher Bedeutung, um ordnungsgemäße Funktionieren von Organisationen zu gewährleisten und die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen.
Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, die Unternehmen einhalten müssen, und konzentriert sich dabei auf vier Schlüsselaspekte: Zeiterfassung, Lohnerfassung, Gleichstellungspläne und die Einrichtung einer Beschwerdestelle.
Diese Maßnahmen entsprechen nicht nur den gesetzlichen Anforderungen, sondern fördern auch Transparenz, Fairness und Respekt am Arbeitsplatz.
Arbeitszeiterfassung
In Spanien sind die Unternehmen seit Mai 2019 verpflichtet, die tägliche Aufzeichnung der Arbeitszeit aller Beschäftigten sicherzustellen, unabhängig von der Größe und dem Sektor des Unternehmens.
Die Aufzeichnung muss die genauen Anfangs- und Endzeiten des Arbeitstages eines/einer jeden Mitarbeiters/Mitarbeiterin enthalten und muss vom Unternehmen vier Jahre lang aufbewahrt werden. Die Aufzeichnungen müssen auch den Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen, ihren gesetzlichen Vertretern/Vertreterinnen und der Aufsichtsbehörde für Arbeit und soziale Sicherheit zugänglich gemacht werden.
Gehaltsverzeichnis
Das obligatorische Gehaltsverzeichnis wurde ebenfalls 2019 eingeführt, um gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit, ohne Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, zu gewährleisten. Gemäß dem Arbeitnehmerstatut müssen alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, dieser Verpflichtung nachkommen.
Das Lohnregister muss die Durchschnittswerte der Gehälter der im Unternehmen beschäftigten ArbeitnehmerInnen, die Durchschnittswerte der Gehaltszuschläge und die Durchschnittswerte der Lohnnebenleistungen enthalten. Darüber hinaus müssen die oben genannten Werte nach Kategorie, Gruppe und Position der Arbeitnehmer*innen im Unternehmen verglichen werden.
Gleichstellungspläne
Wie bei den bisherigen Verpflichtungen ab 2019 sind Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten verpflichtet, einen Gleichstellungsplan zu erstellen, der das gesamte Unternehmen umfasst. Die Nichtumsetzung von Gleichstellungsplänen kann nach dem Gesetz über Straftaten und Strafen in der Sozialordnung (LISOS) als sehr schwere Straftat betrachtet werden.
Gleichstellungspläne von Unternehmen sind ein geordnetes Bündel von Maßnahmen, die nach einer Situationsdiagnose beschlossen werden und darauf abzielen, die Gleichbehandlung und Chancengleichheit von Männern und Frauen zu erreichen und die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu beseitigen.
Whistleblower-Kanal
Unternehmen mit 50 oder mehr Beschäftigten sind verpflichtet, eine Beschwerdestelle einzurichten. Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten sind im Allgemeinen von dieser Verpflichtung ausgenommen, es sei denn, sie sind tarifvertraglich dazu verpflichtet.
Die sogenannten Whistleblowing-Kanäle müssen die Gesetze zum Datenschutz und zum Schutz der Privatsphäre einhalten und eine Anonymität gewährleisten. Diese Kanäle müssen auch eine multimediale Abdeckung bieten, d.h. sie müssen denjenigen, die sie benötigen, so viele Kanäle wie möglich zur Verfügung stellen, unabhängig davon, ob sie vor Ort oder telematisch sind.
Schließlich ist es wichtig, dass die Rückverfolgbarkeit der Beschwerde gewährleistet ist, um Falschmeldungen zu verhindern.
Schlussfolgerung
Die Einhaltung dieser Verpflichtungen ist unerlässlich, um Sanktionen zu vermeiden und ein faireres und integrativeres Arbeitsumfeld zu schaffen. Darüber hinaus ermöglichen diese Maßnahmen den Unternehmen eine Anpassung an die sich entwickelnden rechtlichen Anforderungen, verbessern ihren Ruf und fördern ausgewogenere Arbeitsbeziehungen.