Vertragsarten in Spanien
Wesentliche Arbeitsverträge in Spanien | (Spanisch) |
Unbefristeter Arbeitsvertrag | (Contrato indefinido) |
Befristeter Arbeitsvertrag | (Contrato temporal) |
Leiharbeitsvertrag (Arbeitnehmerüberlassungsverträge) | (Contrato de Interinidad) |
Teilzeitvertrag | (Contrato de tiempo parcial) |
Ausbildungsvertrag | (Contrato para la formación / aprendizaje) |
Praktikumsvertrag | (Contrato de prácticas) |
Der unbefristeter Arbeitsvertrag ist ein Vertrag der nicht von Dauer befristet ist und der keiner Formschrift unterliegt. Sollte es sich um einen Dienstleistungsvertrag handeln, muss jedoch der Ort der Dienstleistung im Vertrag stehen. Dieser Vertragstyp kann entweder auf Teil-oder Vollzeit beschlossen sein [1].
Bei einem befristeten Arbeitsvertrag handelt es sich um einen Vertrag mit einer vereinbarten Frist. Diese Form ist nur schriftlich möglich, es sei denn die Dauer des Vertrages beträgt nicht weniger als einen Tag und nicht mehr als 4 Wochen. Auch hier kann ebenfalls auf Teilzeit festgelegt werden.
Der Leiharbeitsvertrag ist ein vorübergehender Vertrag, welcher dazu dient, einem Arbeitnehmer über eine bestimmte Zeit einzustellen, bis der ersetzte Arbeitnehmer wieder Arbeitsfähig ist. Diese Form muss schriftlich ergehen. Im Vertrag muss der vorübergehend zu ersetzender Arbeitnehmer und der Grund für die Ersetzung stehen.
Ausbildungs-und Praktikumsverträge betrifft Studenten unter 30 Jahre alt oder Auszubildende zwischen 16 und 21 Jahre. Dieser Vertrag ist für das Erlernen eines Berufs in einem Betrieb gedacht und muss grundsätzlich schriftlich ergehen.
Vertragsdauer in Spanien
Der befristete Arbeitsvertrag endet mit Ablauf einer vereinbarten Frist.
Bei Leiharbeitsvertrag wird der Vertrag fristgerecht geschlossen, bis der zu ersetzende Arbeitnehmer wieder arbeitsfähig ist. Die Dauer kann nur unter 3 Monate betragen.
Die Vertragsdauer bei Ausbildungsverträge beträgt mindestens 1 Jahr und maximal 3 Jahre. Dennoch kann die Mindestdauer nach Tarifvertrag oder je nach Bedarf, 6 Monate betragen.
Die Dauer des Praktikumsvertrages beträgt zwischen 6 Monate und 2 Jahre.
Gehalt / Vergütung in Spanien
Der gesetzlich vorgeschriebene Mindestgehalt beträgt 900,00€ pro Monat [2]. Bei Ausbildungsverträge ist die Vergütung gesetzlich vorgeschrieben. In Hinsicht auf Praktikumsverträge ist keine gesetzliche Vergütung vorgeschrieben.
Arbeitszeit in Spanien
Für alle Arbeitnehmer gilt die gesetzlich vorgeschriebene maxmimale Wochenarbeitszeit 40 Arbeitsstunden. Die Wochenarbeitszeit kann durch Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag festgelegt werden. Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf eine Ruhezeit von eineinhalb Tagen pro Woche.
Die Ausbildungszeit muss mindestens 15% eines gesetzlichen Tages betragen. Die Arbeitszeit kann das erste Jahr nicht höher als 75% und nicht höher als 85% das zweite und dritte Jahr sein.
Erholungsurlaub in Spanien
Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf einen jährlichen Erholungsurlaub von mindestens 30 Kalendertagen, wobei Sonntag sowie Feiertage eingerechnet sind [3].
Sollten Sie über den Arbeitsvertrag in Spanien Fragen haben, wenden Sie sich bitte an uns.
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[1] Ein Arbeitsvertrag auf Teilzeit beträgt weniger als 40 Stunden pro Woche.
[2] Artikel 1 des Königlichen Dekrets 1462/2018 vom 21. Dezember u. vgl. http://www.salariominimo.es/2019.html
[3] Artikel 38 des Arbeitnehmerstatuts 1462/2018 vom 21. Dezember