Das Modell 720 nach dem Urteil des EuGH

Das Modell 720 nach dem Urteil des EuGH

Das Verfahren für die Geltendmachung von Geldbußen aus dem Vordruck 720 hängt von der Situation des einzelnen Steuerpflichtigen ab: laufende Widerspruch, nicht eingelegte Widerspruch aber Geldstraffen innerhalb der Rechtsbehelfsfrist und endgültige Geldbuße.