Mitteilung COVID-19
In ARINTASS sind wir neben exzellenten Dienstleistungen auch zur Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeiter verpflichtet. Nach den letzten Ereignissen in Bezug auf COVID-19 und insbesondere dem von der spanischen Regierung verordneten Alarmzustand möchten wir eine...COVID-19: Maβnahmen zur Unterstützung unserer Mandanten
Angesichts der großen durch die Ausrufung des Alarmzustandes in Spanien verursachten Probleme für unsere Mandanten haben wir bei ARINTASS ein Ad-Hoc Team aus Experten im Arbeits-, Gesellschafts- und Steuerrecht gebildet, um bezüglich der Sofortmaßnahmen zum Schutze...Innergemeinschaftlicher Warenverkehr – neue EU-Vorschriften
Am 1. Januar 2020 treten die neuen Umsatzsteuervorschriften für den grenzüberschreitenden Handel (innergemeinschaftlicher Warenverkehr) nach der Änderung der Richtlinie 2006/112/EG in Kraft.
Mahnverfahren in Spanien: Durchsetzung von Forderungen
Für eine gerichtliche Geltendmachung von Forderungen aus unbezahlten Rechnungen in Spanien, besteht die Möglichkeit ein Mahnverfahren (Proceso Monitorio) einzuleiten. Obwohl das Mahnverfahren nur fakultativ ist, sind sie grundsätzlich effektiver, meist schneller und günstiger. Seit dem 31.10.2011 gibt es keinen Höchstbetrag bei einem Forderungswert.