EU – Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken
Die EU – Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken führt fünf für die Mitgliedsstaaten rechtsverbindliche Maßnahmen ein, um aggressive Steuerplanung zu bekämpfen.
Die EU – Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken führt fünf für die Mitgliedsstaaten rechtsverbindliche Maßnahmen ein, um aggressive Steuerplanung zu bekämpfen.
Die Hinweisgeber („Whistleblower“) helfen bei der Aufdeckung und Prävention von Korruption. Es bedarf jedoch einer Gesetzgebung, die einen umfassenden Schutz für Hinweisgeber gewährleistet. Die Europäische Kommission hat umfassende Richtlinien vorgeschlagen, die derzeit geprüft werden.
Kryptowährung und Steuerbehörden: Die derzeit bestehenden Ansätze zur Besteuerung von Kryptowährung sind von Land zu Land sehr unterschiedlich. Dies ist besorgniserregend, denn die Kryptowährung wirft das Problem der Steuerhinterziehung auf. Die Steuerbehörden sind sehr anfällig für dieses Phänomen, nicht zuletzt aufgrund der großen Unterschiede zwischen den Steuervorschriften für Kryptowährungen in den einzelnen Ländern.
Neue Maßnahmen zur Unternehmensbesteuerung in Spanien: Das Haushaltsgesetz 2018 sieht eine Verringerung der Besteuerung von Einnahmen aus immateriellen Vermögenswerten, Steuererleichterungen für Investitionen in Unterhaltungsproduktionen, Prüfbefugnisse u.a.m. vor.
Die Europäische Union hat neuen Regeln zur Verbesserung des Unternehmenssteuerrechts bei grenzüberschreitenden Vorgängen (Gesellschaftsrecht in der EU) zugestimmt. Mit diesen Veränderungen will man den EU-Unternehmen bessere Bedingungen schaffen, um sich im Binnenmarkt frei von einem Mitgliedsstaat in einen anderen bewegen zu können.