Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in Spanien

Die Veröffentlichung des Gesetzes 14/2013 vom 27. September zur Unterstützung von Unternehmern und ihrer Internationalisierung, das im Jahr 2015 durch das Gesetz 25/2015 vom 28. Juli über Mechanismen für zweite Chancen geändert wurde, brachte wichtige Neuerungen in die Ausländerbehörden. Die Verfahren zur Beantragung einer Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in Spanien wurden deutlich vereinfacht.

Golden Visa in Spanien – Investition in Immobilien

Mit Inkrafttreten des Gesetzes 14/2013 vom 27. September zur Unterstützung von Unternehmern und ihrer Internationalisierung, das Spanien attraktiver für Investitionen und Talente machen soll, wurden die Anforderungen für Arbeits- und Aufenthaltserlaubnisse gelockert. Das Gesetz sieht die Vergabe eines Golden Visa in Spanien vor, wenn eine Summe von mindestens 500.000 € abgabenfrei in Immobilien investiert wurde.