von Arintass | Mai 24, 2018 | HR
Die Kontrolle der Arbeitszeit stellt für den Unternehmer häufig ein Problem dar, da er entweder seinen Arbeiter nicht den Eindruck einer übermäßigen Kontrolle geben möchte, nicht weiß, welches System er am besten einführen kann oder, weil er nicht daran interessiert ist, die Überstunden in Spanien festzuhalten. Dabei ist es sehr wichtig, dass die Unternehmen die von den Angestellten geleisteten Stunden aufzeichnen, damit sie eine Kontrolle über die geleisteten Überstunden je Arbeitnehmer haben und sich so bei rechtlichen Problemen rechtfertigen können.
von Arintass | Mai 17, 2018 | Recht
In der Vergangenheit konnte eine Verlegung des Gesellschaftssitzes in Spanien, die über Gemeindegrenzen hinausging, nur durch eine Satzungsänderung geschehen. Um das Erfordernis einer Entscheidung der Hauptversammlung abdingbar und Gesellschaften so flexibler zu machen, wurde der Vorgang mit dem Gesetz 9/2015 vom 25. Mai vereinfacht. Dieses Gesetz novellierte den Artikel 285 (2) des Kapitalgesellschaftengesetzes dahingehend, daß “soweit in der Satzung nichts Gegenteiliges bestimmt ist, das Verwaltungsorgan das Recht hat, den Gesellschaftssitz innerhalb des Staatsgebiets zu verlegen”.
von Arintass | Mai 8, 2018 | Recht
In Fortsetzung unseres letzten Artikels über die Gründung einer Gesellschaft in Spanien, der sich mit den zur Verfügung stehenden Rechtsformen in Spanien befaßte, fahren wir nun mit den eigentlichen Formalitäten der Gesellschaftsgründung fort.
von Arintass | Apr 30, 2018 | HR
Am 6. März wurde im spanischen Staatsanzeiger die Verordnung ESS/214/2018 veröffentlicht, durch die alle Selbstständigen dazu verpflichtet werden, sich im Sistema Red anzumelden und über Mitteilungen auf telematischem Weg zu empfangen. Es handelt sich dabei um eine neue Pflicht der Selbstständigen in Spanien. Die Anmeldung kann entweder direkt durch den Selbstständigen oder durch eine für das Sistema Red zugelassene Person erfolgen und ist ab dem 1. Oktober verpflichtend.
von Arintass | Apr 25, 2018 | Recht
Die Gesellschaftsgründung in Spanien unterscheidet sich nicht wesentlich von der in Deutschland. Insbesondere die zur Verfügung stehenden Rechtsformen in Spanien weisen große Ähnlichkeiten mit dem deutschen Gesellschaftsrecht auf. Allerdings gibt es auch einige Besonderheiten, die prospektive Firmengründer berücksichtigen sollten, um in Spanien erfolgreich zu sein.