Das elektronische Postfach in Spanien zur Kommunikation mit den Behörden

Die Verwendung des elektronischen Postfachs in Spanien war zunächst freiwillig und ist heute das einzige zugelassene Kommunikationsmittel mit den öffentlichen Behörden. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass dieses Postfach täglich überprüft wird, um mögliche Geldbußen/Sanktionen aufgrund nicht beantworteter Anforderungen zu vermeiden.

Die Vereinbarung über das vertragliche und nachvertragliche Wettbewerbsverbot in Spanien

Die Vereinbarungen über das vertragliche und nachvertragliche Wettbewerbsverbot in Spanien sind Maßnahmen der Unternehmer, mit denen verhindert werden soll, dass die Arbeitnehmer ihre in dem Unternehmen erworbenen Erfahrungen und Kenntnisse anderen, derselben Branche angehörenden oder eine ähnliche Tätigkeit ausübenden Unternehmen zur Verfügung stellen, sei es während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses oder nach dessen Beendigung.

Die verhaltensbedingte Kündigung in Spanien

Der schwerwiegende Verstoß eines Arbeitnehmers kann die einseitige Entscheidung des Arbeitgebers zur Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch eine verhaltensbedingte Kündigung in Spanien veranlassen. Es ist wichtig, dass bei der Entscheidung zur Kündigung alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden, damit diese nicht als unzulässig oder nichtig erklärt wird.

Verpflegungsmehraufwand in Spanien – Sozialversicherung und Steuerbehörde

Mittlerweise steigt die Anzahl der Arbeitnehmer, die aus beruflichen Gründen reisen. Deshalb müssen die Unternehmen diese Reisekosten mit dem sogenannten Verpflegungsmehraufwand ausgleichen. Der Begriff des Verpflegungsmehraufwands in Spanien und seine arbeitsrechtliche und steuerliche Behandlung kann zu Unklarheiten und Zweifeln bei der Anwendung im Unternehmen führen.