Jahresabschlüsse und entsprechende Einreichung
Der Jahresabschluss muss innerhalb von drei Monaten nach Ende des Geschäftsjahres erstellt und von der Hauptversammlung innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres genehmigt werden.
Der Jahresabschluss muss innerhalb von drei Monaten nach Ende des Geschäftsjahres erstellt und von der Hauptversammlung innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres genehmigt werden.
Die Bescheinigung über die Vertretung einer juristischen Person ohne juristische Persönlichkeit wird einer natürlichen Person als Vertreter einer juristischen Person ohne Rechtspersönlichkeit ausgestellt und hat zwei Jahre Gültigkeit.
Änderungen im Zusammenhang mit Volkszählungsdaten müssen der Spanischen Steuerbehörde mit Berücksichtigung der Vorschriften in Bezug auf Weise und Fristen. Ansonsten, würde eine Nichtbeachtung als ein Verstoß gegen eine Steuerpflicht angenommen.