Auszubildende zahlen zwar Sozialversicherungsbeiträge, jedoch gibt es hierbei einige Ausnahmen. Bis zum Jahr 2025 wurden neue Bedingungen für den Beitrag sowohl für bezahlte als auch für unbezahlte Praktika festgelegt. Nachstehend finden Sie die aktualisierten Vorschriften und die wichtigsten Aspekte, die Unternehmen und Bildungseinrichtungen berücksichtigen sollten.

Beiträge für Praktika

Praktika werden in zwei Hauptkategorien unterteilt: bezahlte und unbezahlte Praktika. In beiden Fällen gibt es spezifische Vorschriften, die festlegen, wer welche Beiträge zahlen muss und wie sie zu verwalten sind.

Unbezahlte Praktika

Bei dieser Art von Praktikum übernimmt das Unternehmen oder die Einrichtung, in dem/der das Praktikum absolviert wird, die Verantwortung für den Beitrag, es sei denn, eine spezielle Vereinbarung legt fest, dass die Bildungseinrichtung dafür verantwortlich ist.

Die im Jahr 2025 geltenden Beiträge lauten wie folgt:

KonzeptUnternehmenArbeitnehmerGesamt
Allgemeine Krankheiten/Unfälle2,79 €/Tag2,79 €/Tag (max. 60,76 €/Monat)
Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten0,18 €/Tag 0,17 €/Tag0,35 €/Tag (max. 7,38 €/Monat)
Generationsübergreifender Ausgleichsmechanismusausgenommen

Fristen und Verfahren:

  • Die An- und Abmeldung bei der Sozialversicherung muss innerhalb von 10 Kalendertagen nach Beginn oder Ende des Praktikums erfolgen
  • Jeder Tag, der in unbezahlten Praktika gearbeitet wird, zählt als 1,61 Beitragstage, ohne dass die Tage des entsprechenden Monats überschritten werden
  • Die Beiträge werden vierteljährlich gezahlt: im April, Juli, Oktober und Januar.

Bezahlte Pratkika

In diesem Fall ist das Unternehmen, das das Ausbildungsprogramm finanziert, für die Beiträge verantwortlich, Dies erfolgt mit den selben Regeln wie es bei dualen Ausbildungsverträgen der Fall ist.

Die aktualisierten Mindestbeitragsgrundlagen für 2025 lauten wie folgt:

KonzeptUnternehmenArbeitnehmerGesamt
Allgemeine Krankheiten/Unfälle55,97 €/Monat11,16 €/Monat67,13 €/Monat
Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten3,99 €/Monat 3,72 €/Monat7,71 €/Monat
Generationsübergreifender Ausgleichsmechanismusausgenommen

Abzüge und Verantwortlichkeiten:

  • Unternehmen erhalten einen Abzug von 95 % auf die Beiträge für allgemeine Krankheiten/Unfälle
  • Der Staat übernimmt den Großteil der Sozialversicherungsbeiträge, und im Fall von Berufsschülern übernimmt das Bildungsministerium die verbleibenden 5 %.

Zahlen Praktikanten in die Arbeitslosenversicherung ein?

Nein, Praktikanten zahlen keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, sodass die während des Praktikums geleistete Zeit ihnen keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld gewährt.

Fazit

Die Sozialversicherungsbeiträge für Praktikanten im Jahr 2025 hängen von der Art des Praktikums und der Verantwortlichkeit des Beitragsträgers ab. Es ist entscheidend, dass Unternehmen und Bildungseinrichtungen ihre Pflichten kennen, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen und die Rechte der Praktikanten zu schützen.

Águeda Ponce

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Unternehmensberater in Spanien