Eine der Zielsetzungen der Finanzverwaltung der Staatlichen Sozialversicherung ist es, neue Technologien in die tägliche Arbeit zu integrieren. Die Verwendung von Elektronischer Signatur und Cl@ve (PIN) ist sowohl für Unternehmen als auch natürliche Personen vorgeschrieben. Die einzig verfügbare Art und Weise, um Vorgänge mit der Staatlichen Sozialversicherung sicher und ungehindert abwickeln zu können (zum Beispiel die Eröffnung von Beitragskonto bei der Staatlichen Sozialversicherung in Spanien), ist auf elektronischem Wege anhand des elektronischen Zertifikats.
Noch vor Kurzem konnte ein Großteil der Verwaltungsverfahren persönlich oder vor Ort anhand einer vom Kunden unterzeichneten Vollmacht durchgeführt werden. Doch aufgrund des Trends hin zur fortwährenden Digitalisierung der Verfahren in den öffentlichen Behörden können diese Verwaltungsverfahren heutzutage nur noch auf elektronischem Wege sicher und ungehindert abwickelt werden, wozu eine „Elektronische Signatur“ erforderlich und unerlässlich ist.
Unter Bezugnahme des rechtlichen Rahmens aus Gesetz 39/2015 vom 1. Oktober über das Allgemeine Verwaltungsverfahren der Öffentlichen Behörden (spanischer Staatsanzeiger BOE vom 2. Oktober) hat es sich die Finanzverwaltung der Staatlichen Sozialversicherung unter anderem zum Ziel gesetzt, neue Technologien in die tägliche Arbeit der Behörde zu integrieren, woraus neue Dienstleistungen sowohl im „Sistema Red“ als auch auf der „Sede Electrónica“ (Website der Sozialversicherungsanstalt) entstanden sind. Zusätzlich wird durch Verordnung ESS/214/2018 vom 1. März (spanischer Staatsanzeiger BOE vom 6. März), die das System zur elektronischen Datenübermittlung im Bereich der Sozialversicherung regelt, die Aufnahme der Selbstständigen in das „Sistema Red“ ab dem 1. Oktober 2018 festgelegt. Ab diesem Zeitpunkt wurde beobachtet, wie sich die Selbstständigen Schritt für Schritt problemlos an die bevorstehende Anwendung elektronischer Medien angepasst haben.
Aus all diesen Darlegungen kann man entnehmen, dass die Verwendung von Elektronischer Signatur und Cl@ve (PIN) sowohl für Unternehmen als auch Personen unbestritten zur verpflichtenden Wirklichkeit geworden ist. Deshalb möchte Arintass einen weiteren Schritt zur gemeinschaftlichen Neuordnung und Rationalisierung der persönlichen Verfahren bei den spanischen Verwaltungsstellen unternehmen.
Bei dieser Gelegenheit verweisen wir auf die „Elektronische Eröffnung von Beitragskontonummern bei der Staatlichen Sozialversicherung und von Berechtigungsnummern für das Sistema Red und dessen Formblätter FR10 bzw. FR103“.
Die Finanzverwaltung der Staatlichen Sozialversicherung hat alle Zugangsberechtigten vom „Sistema Red“ in Madrid darüber in Kenntnis gesetzt, dass alle Verwaltungsbehörden der Provinz ab November ausschließlich das elektronische Verwaltungsverfahren verwenden müssen. Trotzdem wird das Formularblatt FR10 vorübergehend noch im Papierformat angenommen, um die Aufnahme neuer Beitragskontonummern bei der Staatlichen Sozialversicherung von Hausangestellten im System 0138 abzuwickeln.
Arintass bietet einen persönlich abgestimmten Service für die elektronische Eröffnung von Beitragskontonummern bei der Staatlichen Sozialversicherung in Spanien und Berechtigungsnummern für das „Sistema Red“ anhand der elektronischen Signatur, damit sich unsere Kunden sicher und rechtzeitig auf die neuen Bestimmungen vorbereiten können, ohne sich der Gefahr von möglichen Geldstrafen auszusetzen oder ihre Verwaltungsschritte zu verzögern, so dass der ordnungsgemäße Geschäftsablauf des Unternehmens gewährleistet wird.
Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.