Buchhaltung in Spanien
Eine allzeit aktualisierte Buchführung ermöglicht es Ihnen, den Stand Ihrer liquiden Mittel zu kontrollieren, Steuerzahlungen zu reduzieren und sich zu jedem Zeitpunkt ein Bild von der finanziellen Lage des Unternehmens zu machen. Dies erlaubt es Ihnen informierte Entscheidungen zu treffen und stets die zweckmäßigen Handlungen für das Unternehmen in Angriff zu nehmen. Unsere Berater werden Sie gerne im Bereich Buchhaltung in Spanien betreuen.
In Spanien legt Artikel 24 des Handelsgesetzbuches die Verpflichtung für all jene Personen fest, die einer gewerblichen bzw. handelsrechtlichen Tätigkeit nachgehen – egal ob es sich dabei um natürliche oder juristische Personen handelt – eine angemessene Buchhaltung zu führen:
Jeder Unternehmer hat eine ordnungsgemäße Buchhaltung zu führen, die seiner Tätigkeit und seinem Unternehmen angepasst ist und eine chronologische Verfolgung aller Geschäftsoperationen ermöglicht, sowie die regelmäßige Ausarbeitung von Bilanzen und Bestandsaufnahmen. Er hat zwingenderweise ein Bestandsbuch mit Inventar, eine Jahresbilanz und ein Tagebuch zu führen.
Unsere Finanzbuchhalter in Spanien bieten Ihnen:
- Beratung im Bereich Buchhaltung in Spanien:
- Kodifizierung der Geschäftsoperationen gemäß ihrer handelstechnischen Art
- Analytische Buchhaltung
- Beratung und Anpassung der Buchhaltung von Nicht-Spanischen Kunden an die lokal gültigen Regelungen
- Beratung bei der Erstellung von offiziellen und obligatorischen Rechnungsbüchern
- Das Führen der regelmäßigen Buchhaltung (das eigene ERP-System oder das des Kunden)
- Rechnungsprüfung (Regelmäßigkeit nach Ermessen des Kunden)
- Regelmäßige Zusammenfassung der Buchführung in dem Format und gemäß den Bedürfnissen und der Unternehmenspolitik des Kunden
- Aufarbeitung ausstehender bzw. rückständiger Buchführung
- Die Erstellung, Legalisierung und Vorlage von Jahresabschlüssen und Rechnungsbüchern
- Die Erstellung offizieller Bücher der Buchführung von Gesellschaften mit einem Kontenplan, der anders ist als der PGC (Allgemeiner Kontenplan).