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COVID-19 in Spanien: Einschränkungen verschärft, Abgabefrist bleibt

Der erste Coronafall wurde Ende Februar in Spanien bekannt. Bis zum 9. März wurden keine Maßnahmen in Erwägung gezogen, um eine Ausbreitung abzuschwächen. Am 8. März manifestierten anlässlich des internationales Frauentags noch mehr als 100.000 Menschen auf den spanischen Straßen. Einen Tag später erreicht Spanien die Nachricht: Suspendierung des Präsenzunterrichts: Kitas, Schulen und Universitäten bleiben geschlossen.

Telearbeit wird empfohlen, jedoch dürfen alle Bürger, die nicht im Homeoffice arbeiten können, weiter zu ihrem Arbeitsplatz fahren. Größere Konzerne wie Hennis & Moritz und Inditex schließen mit dem Ausruf des Alarmzustands am 13. März alle Geschäfte. Fastfoodketten liefern weiterhin aus, jedoch mit einem speziellen kontaktlosen Lieferprotokoll. Es bleiben lediglich Supermärkte, Tankstellen, Apotheken und Tabakläden geöffnet, allerdings mit minimierten Öffnungszeiten und verschärften Sicherheitskontrollen bzw. Hygienevorschriften.

Der Ausgang auf den Straßen ist den Bürgern nur noch gestattet, um einkaufen zu gehen, Arztbesuche wahrzunehmen, den Hund Gassi zu führen oder zur Arbeit zu gehen. Auch das spanische Finanzamt reagiert und führt steuerliche Maßnahmen ein: Zahlungsfristen können verschoben werden, die regulären Abgabefristen und Pflichten bleiben bestehen.  Mehr hierzu finden die Sie in unserem Artikel Steuerliche Maßnahmen zur Zeiten des Coronavirus in Spanien.  

Vergangenen Samstag hat die Regierung die Maßnahmen zugespitzt: Ab dem 30. März bis zum 9. April schließen alle Betriebe, die nicht unmittelbar zur Versorgung oder dem Überleben der Bevölkerung beitragen. Die Mitarbeiter erhalten weiterhin ihren Lohn, die ausgefallenen Stunden werden nach Aufhebung der Regelung wieder eingearbeitet. Diese Maßnahme gilt nicht für Personen, die sich zurzeit im Homeoffice befinden oder für Beschäftigte aus Hotellerie, Gastronomie oder anderen Berufen, die ERTE (Expediente de Regulación Temporal de Empleo) beantragen müssten. ERTE ist derzeit eine von der Regierung geförderte Maßnahme, die Verkürzung der Arbeitszeit mit der daraus resultierenden Gehaltskürzung oder die Aussetzung des Vertrags für die Dauer der aktuellen Krisensituation.

Arbeitslose, Arbeitnehmer mit ERTE, reduzierter Arbeitszeit und Selbständige, die die Grenze des Dreifachen des Einkommensindikators IPREM nicht erreichen, können zinslose Mikrokredite als Miethilfemaßnahmen vom Staat beantragen. Dies soll Vertreibungen aus Mietwohnungen verhindern.

Die Zahl der infizierten Coronafälle steigt täglich, inzwischen sind über 117.000 Fälle in Spanien bekannt. Die spanische Regierung verhandelt über weitere Verschärfungen und Maßnahmen, um die Corona-Pandemie weitestgehend einzuschränken.

Wir bei Aranda stehen Ihnen auch in dieser angespannten Zeit für alle steuerlichen und personaltechnischen Anliegen in unseren Homeoffices zur Verfügung und hoffen, Sie bleiben gesund.

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Unternehmensberater in Spanien

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