Die erneute Verlängerung der Kurzarbeit

Die erneute Verlängerung der Kurzarbeit

Die Bedingungen für die Verlängerung werden mit minimalen Anpassungen beibehalten und ähneln denen, die bereits im königlichen Gesetzesdekret („RDL – Real-Decreto-Ley“) 30/2020 festgelegt wurden, wobei Unternehmen in Kurzarbeit verschiedene Ausnahmen in Anspruch nehmen können.

Die Regelung der neuen ERTES

Die Regelung der neuen ERTES

Es werden bis zum 31. Januar 2021 alle durch COVID-19 abgeleiteten ERTES aufgrund höherer Gewalt verlängert, aber nur ab dem 30. September können drei Typen von ERTES in bestimmten Unternehmen durchgeführt werden, deren Geschäftstätigkeit oder Aktivität im Königlichen Dekret vorgesehen sind.