Das Formblatt 720 – Erklärung über im Ausland befindliche Vermögenswerte und Rechte – ist eine Steuerpflicht mit informativem Charakter, deren Zweck es ist, Informationen über im Ausland befindliche oder verwaltete Vermögenswerte und -Vermögensrechte zu melden. Natürliche oder juristische Personen mit Wohnsitz in Spanien sind zur Abgabe dieser Steuererklärung verpflichtet.
Folgen der Nichtabgabe des Formulars 720
Bis zum 27. Januar 2022, dem Datum des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) zum Modell 720, können Nichtanmeldung, verspätete Anmeldung oder Ungenauigkeiten in den übermittelten Daten für die Anmeldepflichtigen sehr schwerwiegend sein.
Der EuGH entschied, dass die Strafen unverhältnismäßig sind. Das Ministerium für Finanzen und öffentliche Verwaltung hat bereits mitgeteilt, dass die Vorschriften für das Formblatt 720 im Einklang mit dem Urteil des EuGH über die Verjährungsfrist und die Verhältnismäßigkeit der Geldstraffen geändert werden sollen.
Dieses Urteil bietet den Steuerpflichtigen die Möglichkeit, ihre steuerliche Situation zu regeln, da die bisher geltende strenge Sanktionsregelung nicht mehr gilt.
Ist es möglich, die Geldbußen des Formulars 720 wiedersprechen?
Wie ein Antrag zu stellen ist, hängt von der Situation des jeweiligen Steuerpflichtigen ab:
- Bei laufenden Rechtsbehelfen sollte die Staatliche Behörde oder das Gericht, das Ihren Fall prüft, automatisch das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union anwenden und zu Ihren Gunsten entscheiden, indem sie die Erstattung der zu Unrecht erhobenen Beträge zuzüglich der entsprechenden Verzugszinsen zusagt
- Wurde der Widerspruch nicht eingelegt, die Strafe aber innerhalb der Rechtsbehelfsfrist verhängt, so muss man auf dem üblichen Weg eingelegt werden. Der Steuerpflichtige muss bei der Steuerbehörde einen Überprüfungsantrag oder eine Verwaltungsbeschwerde einreichen, um das Geld zurückzufordern
- Im Falle der Verhängung von Zwangsgeldern muss der Steuerpflichtige ein Verfahren zur Geltendmachung der finanziellen Haftung bei der, es sich nicht um ein steuerliches Verfahren handelt und für das eine Frist von einem Jahr zur Verfügung steht.
Wenden Sie sich an unsere Steuerexperten für die Einreichung des Steuerformulars 720 für das Jahr 2021 oder für die Normalisierung der Vorjahre.
Roberto Cerrato