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Die neue Ausländerrechtsverordnung

Ausländerrecht

Der kürzlich veröffentlichte Königliche Erlass 1155/2024 vom 19. November stellt eine wichtige Reform der Verordnung des Organgesetzes 4/2000 über die Rechte und Freiheiten von Ausländern in Spanien dar. Dieser neue rechtliche Rahmen, der in sechs Monaten in Kraft tritt, führt wichtige Änderungen in den Ausländerverfahren ein, mit dem Ziel, die soziale Integration zu erleichtern, sich an die europäische Gesetzgebung anzupassen und die Rechte von Ausländern zu stärken..

Die Verordnung modernisiert die Regelungen zur Ausländerpolitik und konzentriert sich auf drei zentrale Bereiche: den Zugang zum Arbeitsmarkt, die Ausbildung und die familiäre Integration.

Arbeit: sofortiger Zugang zur Beschäftigung

Eine der bedeutendsten Änderungen ist, dass die Aufenthaltserlaubnisse ab dem ersten Moment die Möglichkeit bieten, ohne zusätzliche Genehmigung zu arbeiten. Zudem wird die Möglichkeit flexibilisiert, selbstständige Tätigkeiten mit einer Anstellung zu kombinieren, wodurch sich die Arbeitsmöglichkeiten für Ausländer erweitern.

Was das arbeitsuchende Visum betrifft, so wird es nun auf ein Jahr verlängert, was es Ausländern ermöglicht, mehr Zeit zu haben, um eine Arbeit zu finden, die ihrem Profil in bestimmten Sektoren entspricht.

Ausbildung: ein Engagement für Talente

Die traditionelle Studienaufenthalt wird nun als Aufenthalt für Studium, Mobilität der Studierenden, Freiwilligendienste oder bildende Aktivitäten bezeichnet, wobei das königliche Dekret die eingeschlossenen Kategorien klärt. Die Studierenden erhalten Genehmigungen, die die gesamte Dauer ihrer Ausbildung abdecken, und können während ihres Studiums bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten. Darüber hinaus wird der Prozess vereinfacht, sodass sie nach Abschluss ihrer Ausbildung schnell eine Arbeitserlaubnis erhalten können.

Eine weitere Neuerung ist die Abschaffung der im Gesetz zur Förderung von Unternehmern aus dem Jahr 2013 geregelten außerbetrieblichen Praktika und Forschungstätigkeiten, die in diesen breiteren Rahmen integriert werden.

Familie: umfassende Integration

Die Reform verbessert erheblich die Bedingungen für die Familienzusammenführung. Zu den Maßnahmen gehören:

Unter anderem führt die Verordnung fünf Arten des Arraigo ein, die die Regularisierung von Personen erleichtern, die in den letzten zwei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis hatten, diese jedoch aus verschiedenen Gründen nicht erneuern konnten:

  1. Soziales Arraigo: für diejenigen, die familiäre Bindungen oder Integration in Spanien nachweisen können
  2. Sozio-laborales Arraigo: basierend auf dem Besitz eines Arbeitsvertrags
  3. Sozio-formatives Arraigo: für diejenigen, die an Bildungsprogrammen teilnehmen oder in solche eingeschrieben sind
  4. Familiäres Arraigo: reserviert für Eltern von minderjährigen spanischen Staatsbürgern oder EU-Bürgern
  5. Arraigo der zweiten Chance: für Personen, die ihre Aufenthaltserlaubnis in den letzten zwei Jahren verloren haben.

Diese Figuren haben eine anfängliche Dauer von einem Jahr, mit Ausnahme des familiären Arraigos, der auf bis zu fünf Jahre verlängert wird.

Zusätzlich legt die neue Verordnung neue Bestimmungen für Visa fest, indem sie die Anforderungen vereinheitlicht und festlegt, dass die ersten Genehmigungen eine Dauer von einem Jahr haben, mit Verlängerungen von vier Jahren, um so die nachträgliche Irregularität zu vermeiden.

Ein auf Europa abgestimmter Rechtsrahmen

Mit dieser Reform modernisiert Spanien nicht nur seine Ausländerrechtgesetzgebung, sondern passt auch seinen rechtlichen Rahmen an die europäischen Richtlinien und den Schengen-Grenzkodex an. Die neue Regelung zielt darauf ab, eine größere Rechtssicherheit zu gewährleisten, die Verwaltungsverfahren zu vereinfachen und neue Chancen für ausländische Personen und ihre Familien zu bieten, wodurch ihre soziale und berufliche Integration im Land gestärkt wird.

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HR-Leiterin

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