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Fiskale Neuigkeiten in Spanien des Real-Dekret-Gesetzes 19/2020

Am 27. Mai 2020 wurde das Real-Dekret-Gesetz 19/2020 auf dem Amtsblatt (BOE), das neue Maßnahmen in den Bereichen Wirtschaft, Steuern, soziale Sicherheit, Wissenschaft und Landwirtschaft zur Bekämpfung der Folgen von COVID-19 enthält, veröffentlicht (Fiskale Neuigkeiten in Spanien).

Die wichtigste kommerzielle Maßnahme entspricht den Fristen für die Vorlage und Genehmigung des Jahresabschlusses. Die Aufstellung des Jahresabschlusses und anderer Rechtsdokumente werdem um einen Zeitraum von 3 Monaten verlängert. Die Laufzeit beginnt am 1. Juni 2020. Zusätzlich verkürzt dieses Real-Dekret-Gesetz die Laufzeit für die Genehmigung des Jahresabschlusses von 3 auf 2 Monate. Als Zusammenfassung muss jedes Unternehmen mit einem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 innerhalb der ersten 10 Monate des Jahres seine Konten genehmigen lassen.

In Bezug auf die neuen steuerlichen Maßnahmen in Spanien ist die Einreichung der Körperschaftsteuer (IS) betroffen. Die Frist für die Einreichung des IS wird nicht geändert. Dies sind die 25 Kalendertage nach den 6 Monaten nach dem Ende des Steuerzeitraums. Für den Fall, dass der Jahresabschluss nicht von der Verwaltungsbehörde genehmigt wurde, erlauben die Steuerbehörden die Einreichung einer zweiten Steuererklärung, deren Laufzeit bis zum 30. November 2020 verlängert wird. Wenn sich in der zweiten Erklärung ein höherer oder niedrigerer zuzahlender Betrag, ergibt, wird die zweite Erklärung als ,,ergänzend“ betrachtet und generiert keinerlei Zuschlag für verspätete Einreichung.

Zusätzlich enthält das Real-Dekret-Gesetz 19/2020 eine Änderung in Bezug auf die Entstehung von Verzugszinsen bei bestimmten Steuerstundungen. Die Laufzeit verlängert sich auf 4 Monate ohne Verzugszinsen für Stundungen, die zuvor in Artikel 14 des Real-Dekret-Gesetz 7/2020 vom 12. März geregelt wurden.

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Unternehmensberater in Spanien

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