Das Formular 145 wird in Spanien von Arbeitnehmern verwendet, um ihrem Arbeitgeber bestimmte persönliche und familiäre Daten mitzuteilen, die sich auf die Einbehaltung von Steuern auf ihr Einkommen auswirken. Diese Einbehalte werden auf Arbeitseinkommen wie Löhne und Gehälter angewandt und dienen der Zahlung der Einkommensteuer (IRPF).
Dieses Modell ist für das Unternehmen unerlässlich, um die korrekte Einbehaltung entsprechend der Situation des Mitarbeiters vorzunehmen. Faktoren wie der Familienstand, die Anzahl der Kinder oder die Tatsache, ob der Arbeitnehmer eine Behinderung hat, haben einen direkten Einfluss auf den Prozentsatz des Steuerabzugs. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass der Steuerabzug an die persönlichen Verhältnisse angepasst wird, um zu hohe oder zu niedrige Steuerzahlungen zu vermeiden.
Was ist das Formular 145 und wofür wird es verwendet?
Mit dem Formular 145 können Arbeitnehmer ihrem Unternehmen persönliche und familiäre Angaben machen, die sich direkt auf die Berechnung der auf ihren Lohn erhobenen Quellensteuern auswirken. Der Steuerabzug ist der Prozentsatz, den das Unternehmen vom Gehalt des Arbeitnehmers abzieht, um die entsprechenden Steuern an die Steuerbehörde abzuführen.
Mit diesem Formular teilt der Arbeitnehmer wichtige Angaben mit, die sich auf den Prozentsatz der Einbehaltung auswirken, wie z. B:
- die Anzahl der Kinder oder unterhaltsberechtigten Personen
- Ihren Familienstand
- ob er/sie eine Behinderung oder eine andere besondere Situation hat, die sich auf den Einbehalt auswirkt.
Praktisches Beispiel: Wenn ein Arbeitnehmer alleinstehend ist und keine Kinder hat, ist sein Steuerabzug höher als der eines Verheirateten mit zwei Kindern, da die Steuergesetzgebung einen geringeren Abzug für diejenigen vorsieht, die größere familiäre Verpflichtungen haben.
Wer muss das Formular 145 ausfüllen?
Das Formblatt 145 muss von allen Arbeitnehmern ausgefüllt werden, die ein abzugspflichtiges Einkommen haben, sei es durch ein Arbeitsverhältnis oder durch den Bezug von Renten. Darüber hinaus muss das Formular aktualisiert werden, wenn sich die persönlichen oder familiären Verhältnisse ändern, z. B:
- Änderung des Familienstandes (Heirat, Trennung oder Scheidung)
- Geburt oder Adoption eines Kindes
- Anerkennung einer Behinderung.
Reicht der Arbeitnehmer das Formular 145 nicht ein oder aktualisiert es nicht, wendet das Unternehmen den seiner Situation entsprechenden höchsten Steuerabzug an, was zu einer überhöhten Steuervorauszahlung führen kann.
Wann und wie muss ich das Formular 145 einreichen?
Das Formular 145 muss zu folgenden Zeitpunkten eingereicht werden:
- Zu Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Bei Änderungen der persönlichen oder familiären Daten.
Der Arbeitnehmer muss das Formular 145 ausfüllen und direkt an sein Unternehmen schicken. Es wird nicht an die Steuerbehörde weitergeleitet, da das Unternehmen diese Informationen verwendet, um die entsprechenden Abzüge zu berechnen, anzuwenden und an die Steuerbehörde zu übermitteln.
Warum ist das Formular 145 wichtig?
Das korrekte Ausfüllen und Einreichen des Formulars 145 ist aus folgenden Gründen wichtig:
- Es vermeidet falsche Einbehaltungen: Wenn es nicht auf dem neuesten Stand ist, könnten Sie zu viel oder zu wenig Steuern zahlen
- Erleichterung der Steuererklärung: Ein angepasster Steuerabzug verringert die Wahrscheinlichkeit, dass Sie einen hohen Betrag nachzahlen müssen oder unerwartete Erstattungen erhalten
- Erfüllt die steuerlichen Verpflichtungen: Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dem Unternehmen genaue Angaben zur korrekten Berechnung der einbehaltenen Beträge zu machen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Formblatt 145 ein wichtiges Instrument ist, um sicherzustellen, dass die auf die Löhne erhobenen Quellensteuern die persönliche Situation des Arbeitnehmers genau widerspiegeln. Die ordnungsgemäße Einreichung gewährleistet nicht nur die Einhaltung der steuerlichen Pflichten, sondern vermeidet auch Überraschungen in der Einkommensteuererklärung.