Der spanische Immobilienmarkt ist stark, die Häuserpreise stiegen im Mai 2018 um 4,2%. Das macht Spanien zu einem perfekten Zielort für den Kauf von Investitionsliegenschaften und zu einem beliebten Wohnort für Auswanderer. Spaniens Immobilienmarkt bietet eine große Vielfalt an Häusern, Apartments und Grundstücken zur Auswahl, wodurch sich Spanien perfekt für Investitionsliegenschaften, Ferienhäuser und Alterswohnsitze eignet.
Für Ausländer gibt es in Spanien keine Grenzen beim Kaufen und Verkaufen von Immobilien. Ein Immobilienerwerb in Spanien gibt einem Ausländer jedoch nicht automatisch eine dauerhafte Aufenthalts- oder Arbeitsgenehmigung in Spanien.
Schritte – Immobilienerwerb in Spanien
- Ausländeridentitätsnummer (NIE): Diese Nummer kann man persönlich in Spanien oder außerhalb des Landes in einem spanischen Konsulat oder über einen Vermittler erhalten.
- Immobiliensuche: Dies kann online geschehen. Es ist außerdem empfehlenswert, eine seriöse Immobilienagentur zu beauftragen. Um Betrügereien vorzubeugen, ist es ratsam, einen Vermittler zu beauftragen, der Mitglied in der Spanischen Maklerkammer (API) ist.
- Besichtigen Sie die Immobilie und prüfen Sie diese auf versteckte Mängel
- Hypothek: Die Hypothek für eine spanische Immobilie kann ohne Einschränkung durch eine ausländische Bank abgewickelt werden. Allerdings lehnen ausländische Banken häufig die Finanzierung aufgrund der Entfernung ab, weil die Überprüfung der Immobilie sich dadurch als schwierig gestaltet. Ein Ausländer kann auch ohne Einschränkung eine spanische Bankfiliale für die Finanzierung des Immobilienkaufs nutzen. Außerdem gibt es ein weites Netz an globalen Banken, aus denen ausgewählt werden kann.
- Verhandeln und einen Kaufvertrag aufsetzen: Es wird empfohlen, hierfür den Rat eines unabhängigen Experten einzuholen.
- Das Grundbuchregister auf Lasten überprüfen: Dieser Schritt ist sehr wichtig, da Schulden in Spanien auf die Immobilie belastet werden. Wenn daher ein neuer Eigentümer keine sorgfältige Überprüfung auf Lasten durchführt, kann er für diese haftbar gemacht werden. Dieser Schritt sollte durch einen Notar oder Immobilienanwalt durchgeführt werden.
- 10% Anzahlung entrichten: Diese sollte auf ein Konto eingezahlt werden, auf das keine der Vertragsparteien bis zum Abschluss des Kaufes Zugriff hat.
- Den schlussendlichen notariellen Kaufvertrag (“Escritura de compraventa”) und den Verkaufsvertrag unterzeichnen
- Registrierung des Kaufes
Gebühren – Immobilienerwerb in Spanien
Es ist wichtig zu wissen, dass Käufer möglicherweise die folgenden Kosten tragen müssen:
- 19% Mieteinnahmen-Steuer auf die Bruttomieteinnahmen
- Für Nichtresidente werden 3% des Katasterwertes des Grundstücks besteuert
- Für Nichtresidente werden 19% jährliche Kapitalertragssteuer erhoben
- Grunderwerbssteuer (GrESt)
- Bei neuen Immobilien werden anstelle der GrESt die Mehrwertsteuer (MwSt.) und Stempelsteuer erhoben
- Notariats- und Registrierungsgebühren
Immobilienerwerb in Spanien ist ein spannendes Abenteuer, das Navigieren durch die ausländischen Verfahren kann jedoch schwierig sein. Hoffentlich kann Sie dieser Leitfaden, gepaart mit der angemessenen Beratung, auf den Immobilienerwerb in Spanien vorbereiten.
Víctor Sáez