Kryptowährung und Steuerbehörden: Probleme
Die Kryptowährung stellt die Steuerbehörden vor eine Reihe von Problemen in Bezug auf Handel, Investitionen, Mining und Umgang mit diesem Phänomen. Die Kryptowährung hat neue Komplexitäten hervorgerufen, wie z.B. erste Münzangebote, Airdrops, Token-Swaps und Giveaways. Aus diesem Grund sind die Steuerbehörden angehalten, schnellstens wirksame Mittel zu finden, um die Besteuerung von Kryptowährung zu überwachen und zu regulieren und somit der Steuerhinterziehung und Geldwäsche einen Riegel vorzuschieben.
Bisher gibt es keinerlei Abkommen, die Unterschiede in der Steuerpolitik für Kryptowährungen zwischen den einzelnen Rechtsordnungen lösen könnten. Aus diesem Grund können Steuerpflichtige der Gefahr einer Doppelbesteuerung ausgesetzt sein.
Kryptowährung und Steuerbehörden: Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern
Kryptowährungen sind je nach Land unterschiedlich eingestuft worden, wie z.B. als:
- Immaterielle Vermögenswerte (Spanien)
- Privates Geld (Deutschland)
- Fremdwährung (Schweiz)
Die Länder sind in ihren Ansätzen für eine Besteuerungspolitik für Kryptowährungen gespalten:
- Verbot von Kryptowährung (UAE)
- Suche nach möglichen Steuerregelungen für Kryptowährung (Spanien, USA und Vereinigtes Königreich)
- Implementierung von Geldwäschebekämpfungsgesetzen (Schweiz)
Es gibt darüber hinaus verschiedene Wege für eine Besteuerung der Kryptowährung, wie z.B.:
- Einkommenssteuer (Spanien)
- Kapitalertragssteuer (Vereinigtes Königreich und USA)
- Progressive Einkommenssteuer (Deutschland)
Kryptowährung und Steuerbehörden: Mögliche internationale Lösungen
Eine mögliche Lösung für die Regulierung der Besteuerung von Kryptowährung und die Überwindung internationaler Abweichungen wäre eine Vereinbarung auf EU-Ebene zur Vereinheitlichung der Besteuerungssysteme für Kryptowährungen. Eine weitere Möglichkeit zur Erlangung einer größeren Übereinstimmung wäre eine Einigung zwischen den Ländern auf die Einstufung der Kryptowährung als Fiatgeld.
Kryptowährung und Steuerbehörden: Der Standpunkt Spaniens
Gewinne aus Kryptowährungen unterliegen in Spanien derzeit der Einkommenssteuer. Ende Oktober 2018 hat die spanische Regierung ein Betrugsbekämpfungsgesetz verabschiedet, wonach Investoren nunmehr verpflichtet sind, ihr gesamtes Vermögen in Kryptowährung, das sie entweder im Land oder im Ausland besitzen, zu erklären. Das neue Gesetz sieht des Weiteren hohe Strafen für Steuerhinterziehung unter Verwendung einer Dual-Use-Software vor.
Das spanische Finanzamt überwacht darüber hinaus 15.000 Kryptowährungsinvestoren, um Steuerhinterziehung und Geldwäsche zu kontrollieren und zu verhindern. Durch diese Überwachung sollen als Kryptowährung verkleidete illegale Finanzströme aufgedeckt werden. Das Hauptproblem, welchem sich Spanien im Zusammenhang mit der Kryptowährung stellt, ist die fehlende Transparenz. Dem soll durch die angesprochene Überwachung begegnet werden. Seitens des spanischen Finanzamts (AEAT) wurde sichergestellt, dass Kryptowährungsinvestoren Kapitalertragssteuern aus Geschäften mit der digitalen Währung zu zahlen haben und somit aufgefordert sind, jegliche aus der Kryptowährung erzielten Gewinne zu erklären.
Spanien und andere Länder haben noch einen langen Weg vor sich, um letztlich eine wirksame steuerliche Überwachung und Regulierung der Kryptowährung zu erreichen. Privatpersonen und Unternehmen sollten bis dahin die bestehende Rechtsprechung sorgfältig untersuchen, um Klarheit über ihre Steuerpflichten bezüglich der Kryptowährung zu erlangen. Unsere Kanzlei steht Ihnen gern beratend oder für weitere Informationen zum Thema Kryptowährung und Steuerbehörden zur Verfügung.
Víctor Sáez