Obwohl sich viele Unternehmen auf die Mehrwertsteuer (MwSt.) konzentrieren, die sie ihren Kunden in Rechnung stellen, ist es ebenso wichtig zu wissen, wann und wie eine Erstattung der Vorsteuer beantragt werden kann. In diesem Artikel werden die wichtigsten Fälle, in denen ein Unternehmen eine solche Rückerstattung beantragen kann, auf der Grundlage des Gesetzes 37/1992 vom 28. Dezember über die Mehrwertsteuer undanderer anwendbarer Vorschriftenmit praktischen Beispielen zum besseren Verständnis erläutert.

Was ist die Vorsteuer?

Die Vorsteuer ist die Steuer, die ein Unternehmen beim Kauf von Waren oder Dienstleistungen, die es für seine wirtschaftliche Tätigkeit benötigt, zahlt. Wenn ein Unternehmen zum Beispiel Büromaterial kauft, ist die in der Rechnung enthaltene Steuer die Vorsteuer. Nach den Bestimmungen der Artikel 92 und 97 des Mehrwertsteuergesetzes kann dieser Betrag je nach Art des Erwerbs und anderer Faktoren ganz oder teilweise über die entsprechende Erklärung zurückgefordert werden.

Wann kann ein Unternehmen eine Erstattung der Vorsteuer beantragen?

Das Gesetz sieht mehrere Situationen vor, in denen ein Unternehmen eine Erstattung der Vorsteuer beantragen kann:

Von der Mehrwertsteuer befreite Umsätze

Gemäß den Artikeln 20 und 21 des Mehrwertsteuergesetzes sind Unternehmen, die steuerbefreite Umsätze tätigen, wie z. B. bestimmte Bildungs-, Gesundheits- oder Finanzdienstleistungen, zum Vorsteuerabzug für ihre Käufe im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten berechtigt. So kann beispielsweise eine Schule, die Lehrmaterial für ihren Unterricht kauft, die Rückerstattung der für diese Gegenstände gezahlten Vorsteuer beantragen, da ihre Dienstleistungen von der Mehrwertsteuer befreit sind.

Wareneinfuhren

Gemäß Artikel 27 des MwSt.-Gesetzes muss ein Unternehmen bei der Einfuhr von Waren die Steuer am Zoll entrichten. Diese Vorsteuer kann in der entsprechenden Steuererklärung geltend gemacht werden. Ein Beispiel wäre ein Unternehmen, das Produktionsmaschinen einführt und die am Zoll bezahlte Vorsteuer der Einfuhr abziehen kann, was zu erheblichen Einsparungen führt.

Geschäftsauflösungen oder Unternehmensschließungen

Stellt ein Unternehmen seine Tätigkeit ein oder schränkt sie erheblich ein, kann es gemäß Artikel 111 des Mehrwertsteuergesetzes die Erstattung der Vorsteuer auf nicht verkaufte Gegenstände und Lagerbestände beantragen. So kann zum Beispiel ein Bekleidungsgeschäft, das seine Tätigkeit einstellt und noch über Inventar verfügt, eine Vorsteuererstattung für die verbleibenden Waren beantragen.

Ausfuhren

Die Ausfuhr von Waren und Dienstleistungen ist gemäß Artikel 21 des Mehrwertsteuergesetzes von der Mehrwertsteuer befreit. Die ausführenden Unternehmen können jedoch die Vorsteuer auf die für die Herstellung der ausgeführten Waren verwendeten Vorleistungen zurückfordern. Ein Weinhersteller, der seine Produkte exportiert, kann die Vorsteuer auf den Kauf von Trauben und anderen Gegenständen zurückfordern.

Überschuss der Vorsteuer über die Mehrwertsteuer

In bestimmten Perioden ist es möglich, dass die Vorsteuer die Mehrwertsteuer übersteigt, z. B. in Sektoren, in denen hohe Ausgaben getätigt werden, bevor Umsätze erzielt werden. Gemäß Artikel 116 des Mehrwertsteuergesetzes können Unternehmen eine Erstattung der Differenz beantragen. Ein Beispiel wäre ein Start-up-Unternehmen, das hohe Investitionen tätigt, bevor es Umsätze erzielt.

Verfahren zur Beantragung der Steuererstattung

Die Einholung von Rechnungen

Das Unternehmen muss alle Rechnungen, auf denen die Vorsteuer ausgewiesen ist, sammeln. Diese Rechnungen müssen den formalen Anforderungen des Artikels 97 des Mehrwertsteuergesetzes und der Rechnungsstellungsvorschriften (Königliches Dekret 1619/2012) entsprechen.

Vorlage des entsprechenden Formblatts

Abhängig von der spezifischen Situation des Unternehmens muss eines der folgenden Modelle vorgelegt werden:

  • Modell 303:Dies ist das Formular für die vierteljährliche MwSt-Selbstveranlagung. Es ist das am häufigsten verwendete Formular und muss von Unternehmen eingereicht werden, die in Spanien steuerpflichtige Tätigkeiten ausüben. Wenn am Ende des Steuerzeitraums die Vorsteuer die Mehrwertsteuer übersteigt, kann mit diesem Formular eine Erstattung beantragt werden
  • Modell 360:Dieses Formular wird verwendet, um die Erstattung der in anderen EU-Ländern gezahlten Mehrwertsteuer durch spanische Unternehmen zu beantragen, die nicht in diesen Ländern ansässig sind. Es wird in Übereinstimmung mit der Richtlinie 2008/9/EG eingereicht
  • Modell 361:Es wird für die Rückerstattung der Vorststeuer an nicht in der EU ansässige Unternehmen verwendet, die keine Geschäftstätigkeit auf spanischem Gebiet ausüben, aber die Vortsteuer auf ihre Einkäufe entrichtet haben. Dieses Formular folgt dem in Artikel 119 bis des Mehrwertsteuergesetzes festgelegten Verfahren.

Warten Sie die Entscheidung ab

Gemäß Artikel 115 des Mehrwertsteuergesetzes verfügt die Steuerbehörde über eine Frist von sechs Monaten, um den Erstattungsantrag zu beantworten. Geht innerhalb dieser Frist keine Antwort ein, gilt der Antrag als durch Schweigen der Verwaltung abgelehnt.

Schlussfolgerung

Die Erstattung der Vorsteuer ist ein wichtiges Instrument, das die Finanzsituation von Unternehmen verbessern kann. Eine ordnungsgemäße Steuerplanung optimiert nicht nur die finanziellen Ressourcen, sondern ermöglicht es den Unternehmen auch, sich auf das Wichtigste zu konzentrieren: ihr Wachstum.

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Unternehmensberater in Spanien