Im Dezember 2022 trat das Gesetz 28/2022 vom 21. Dezember über die Förderung des Startup-Ökosystems, besser bekannt als das Startup-Gesetz, in Kraft. Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Unternehmensdemografie und das Geschäftsklima zu verbessern, die Größe der Unternehmen zu erhöhen, das Unternehmertum zu fördern und das Betriebssystem innovativer Start-ups zu stärken, insbesondere in der neuen digitalen Wirtschaft.
Das Gesetz richtet sich an innovative Unternehmen, Start-ups oder Unternehmen, die seit bis zu fünf Jahren bestehen, oder bis zu sieben Jahren, wenn:
- sind Biotechnologie-, Energie- und Industrieunternehmen,
- mit Sitz, Betriebsstätte und mindestens 60% der Arbeitnehmer in Spanien,
- die keine Dividende ausgeschüttet haben und nicht börsennotiert sind und,
- schließlich mit Einnahmen von bis zu 5 Millionen EUR.
Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Gründung und Förderung von Start-ups in Spanien durch Steuervergünstigungen und eine Verringerung der mit die Gründung verbundenen Formalitäten zu fördern.
Die Nationale Innovationsgesellschaft SA (ENISA), die dem Ministerium für Industrie, Handel und Tourismus untersteht, wird für die Zulassung von Unternehmen als Start-ups zuständig sein, damit diese die im Gesetz vorgesehenen Vorteile in Anspruch nehmen können. Außerdem wird es Servicepunkte für Unternehmer (PAE) und ein Nationales Büro für Unternehmertum geben, die als Portale oder Informations- und Zugangsstellen für öffentliche Beihilfen fungieren werden.
Zu den Maßnahmen gehören unter anderem die folgenden:
- Senkung des Körperschaftssteuersatzes von 25% auf 15% in den ersten vier Jahren sowie der Einkommenssteuer für Nichtansässige, wobei die Steuerschuld ohne Garantien oder Zinsen für einen Zeitraum von 12 bzw. 6 Monaten gestundet werden kann
- Abschaffung der Ratenzahlungen in den beiden Jahren nach dem Jahr, in dem die Steuerbemessungsgrundlage positiv ist
- Der Steuerfreibetrag für Mitarbeitervergütungen auf Unternehmensanteile wird von 12.000 auf 50.000 Euro pro Jahr erhöht
- Der bürokratische und verwaltungstechnische Aufwand für die Gründung eines Start-ups wird verringert, da die Eintragung in das Handelsregister mittels eines einzigen elektronischen Dokuments in sechs bis fünf Tagen erfolgen kann, die Notar- und Registergebühren gesenkt werden und das Erfordernis einer Ausländeridentifikationsnummer für nicht ansässige Investoren entfällt
- Ein vereinfachtes Visum- und Aufenthaltsverfahren wird eingeführt, um sogenannte digitale Nomaden anzuziehen
- Der Abzug für Investitionen in neue oder kürzlich gegründete Unternehmen wird erhöht, indem der Abzugssatz von 30% auf 50% angehoben und die maximale Bemessungsgrundlage von 60.000 auf 100.000 Euro erhöht wird
- Die Regelung der Mehrfachtätigkeit wird für Arbeitnehmer, die ein Start-up gründen, für drei Jahre abgeschafft.
Roberto Cerrato