Der Mechanismus der Generationengerechtigkeit (MEI) besteht in einer Erhöhung der Sozialversicherungsbeiträge durch das Unternehmen und die Arbeitnehmer.
Es handelt sich um einen Beitrag, der 2023 im Rahmen dringender Maßnahmen zur Erweiterung der Rechte der Rentner eingeführt wurde. Angesichts des Bevölkerungsentwicklung und der damit verbundenen absehbaren Pensionierungswelle in Spanien soll mit dieser Maßnahme die Beitragsleistung für die Renten erhöht werden, um deren Last auf alle Generationen zu verteilen.
Zum ersten Mal wurde diese Maßnahme im Gesetz 21/2021 vom 28. Dezember erwähnt, und erst im Königlichen Dekret-Gesetz 2/2023 vom 16. März wurde ausführlicher beschrieben, wie dieser Beitrag entwickelt werden würde.
Es handelt sich um eine langfristige Maßnahme, die gemäß den im Königlichen Dekret-Gesetz veröffentlichten Informationen bis 2050 angewendet wird.
Im Jahr 2023 wurde der MEI mit 0,60 % eingeführt (0,50 % gehen zulasten des Unternehmens und 0,10 % zulasten des Arbeitnehmers) und wird jedes Jahr tendenziell höher. Um zu erfahren, wie dieser Beitrag ansteigt, wird jedes Jahr 0,10 % hinzugefügt, wobei die MEI-Prozentsätze proportional zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt werden.
So betrug der Beitrag 2024 0,70 % (0,58 % zulasten des Unternehmens und 0,12 % zulasten des Arbeitnehmers) und steigt 2025 auf insgesamt 0,80 % an, wobei 0,67 % auf das Unternehmen und 0,13 % auf den Arbeitnehmer entfallen.
Dies ist die Projektion bis 2030:
- 2023: 0,60 % (0,50 % gehen zulasten des Unternehmens und 0,10 % zulasten des Arbeitnehmers)
- 2024: 0,70 % (0,58 % gehen zulasten des Unternehmens und 0,12 % zulasten des Arbeitnehmers)
- 2025: 0,80 % (0,67 % gehen zulasten des Unternehmens und 0,13 % zulasten des Arbeitnehmers)
- 2026: 0,90 % (0,75 % gehen zulasten des Unternehmens und 0,15 % zulasten des Arbeitnehmers)
- 2027: 1,0 % (0,83 % gehen zulasten des Unternehmens und 0,17 % zulasten des Arbeitnehmers)
- 2028: 1,1 % (0,92 % gehen zulasten des Unternehmens und 0,18 % zulasten des Arbeitnehmers)
- 2029: 1,2 % (1,0 % gehen zulasten des Unternehmens und 0,20 % zulasten des Arbeitnehmers).
Nach Ablauf dieser Frist bleibt der Prozentsatz bis 2050 bei 1,2 %, wobei sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer denselben Beitrag unter diesem Konzept leisten müssen.
Daher müssen gemäß der Vorschrift ab 2025 die für den MEI festgelegten Prozentsätze aktualisiert werden, um die Sozialversicherungsbeiträge zu erhöhen.