Die neuen Modelle für die Meldung von Krankheitsurlaub, die Bestätigung und die Entlassung einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit werden veröffentlicht und gelten ab 1. April 2023.
Gemäß dem Königlichen Erlass 1060/2022 vom 27. Dezember entfällt die Verpflichtung der Ärzte, den Arbeitnehmern eine Papierversion ihrer Krankmeldungen, Bestätigungen und Entlassungsbescheinigungen für das Unternehmen zu übergeben. Dadurch entfällt die bisherige Verpflichtung, sie innerhalb einer bestimmten Frist dem Unternehmen zu übergeben.
Mit dem neuen Verfahren wird der öffentliche Gesundheitsdienst, der Krankenkasse oder dem kooperierenden Unternehmen direkt den Krankenstand (IT) elektronisch an die Nationale Sozialversicherungsbehörde (INSS) übermitteln, die wiederum nur die reine Verwaltungsidentifikation an das Unternehmen des Arbeitnehmers weitergeben wird.
Die Ärzte werden lediglich eine Kopie der Bescheinigung für den Mitarbeiter ausstellen, auf die das Unternehmen elektronisch zugreifen muss. Der Mitarbeiter muss dem Unternehmen keine Kopie zur Verfügung stellen.
Die Nationale Sozialversicherungsbehörde wird dem Unternehmen über die Datei INSS EMPRESAS des elektronischen Datenübermittlungssystems (RED) und spätestens am nächsten Arbeitstag nach Erhalt dieser Informationen durch das genannte Institut die rein administrativen Identifikationsdaten in Bezug auf die von den Ärzten des öffentlichen Gesundheitsdienstes oder der Krankenkasse ausgestellten Krankmeldungen, Bestätigungen und Wiederaufnahmebescheinigungen übermitteln, die sich auf ihre Mitarbeiter beziehen.
Was die Übermittlung wirtschaftlicher Daten durch das Unternehmen betrifft, ist es Aufgabe der Unternehmen, die Krankmeldung der Mitarbeiter über das RED-System innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist zu übermitteln.
Die Verpflichtung zur Übermittlung wirtschaftlicher Daten obliegt den Unternehmen, auch wenn sie die Zahlung der wirtschaftlichen Leistung bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit freiwillig übernommen haben.
Inmaculada Pessini