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Neuer Vereinbarkeitsurlaub für Eltern und Betreuer

Neue Genehmigungen zur Vereinbarkeit von Familie

Das königliche Gesetzesdekret mit Maßnahmen zur Unterstützung der Vereinbarkeit von Familien- und Berufsleben für Eltern und Betreuer wird angenommen.

Der Erlass dieser Maßnahmen steht im Einklang mit der europäischen Richtlinie zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Eltern und Betreuer, insbesondere der Richtlinie (EU) 2019/1158 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019.

Familienrechtliche Genehmigungen

Die drei Genehmigungen, die in das vom Ministerium für Arbeit und Sozialwirtschaft geförderte Familiengesetz aufgenommen und schließlich genehmigt wurden, sind:

Gleichstellung mit unverheirateten Paaren

Schließlich hat der Königliche Erlass auch die im Familiengesetz vorgesehene Gleichstellung von verheirateten und unverheirateten Paaren zugestimmt. Letztere können nun 15 Tage Urlaub beantragen und in Anspruch nehmen, bei Eintragung im Register für unverheiratete Partner, wie dies auch bei Frischvermählte der Fall ist. Dieser Urlaub wird bezahlt, es gibt also keine Gehaltseinbußen.

Als Teil eines königlichen Erlasses über Anti-Krisen-Maßnahmen werden die neuen Genehmigungen sofort nach ihrer Veröffentlichung im BOE in Kraft treten.

Inmaculada Pessini

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