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Neuheiten über die Reform des Kontenplans im Jahr 2021

Das königliche Dekretgesetz 1/2021 vom 12. Januar ändert das Kontenplan (Plan General Contable o PGC), um ihn an die von der Europäischen Union festgelegten Buchhaltungskriterien anzupassen. Insbesondere sprechen wir über Buchhaltungskriterien in Bezug auf Finanzinstrumente und in Bezug auf die ordentlichen Erträge aus Verträgen mit Kunden (NIIF-EU 9 und NIIF-EU 15), die nun in Spanische Vorschriften umgesetzt werden müssen.

Die Anwendung dieser Reform wird sich auf die Geschäftsjahre, die ab dem 1. Januar 2021 beginnen, auswirken.

Hauptneuheiten Neuheiten der Kontenreform

Änderung des Kontenplans bei KMU

Das königliche Dekretgesetz ändert auch das Kontenplan für KMU (PYMEs auf Spanisch). Eine technische Verbesserung wird im Zusammenhang mit der Regelung zum Zeitwert, den Kriterien für die Bilanzierung der Gewinnanwendung an den Partner, den geeigneten Kriterien für die Darstellung von Kapitalemissionen und dem Standard für die Erstellung des Berichts eingeführt.

Bei der Jahresabschlusseinreichung des ersten Jahresgeschäftes, das ab dem 1. Januar 2021 begonnen ist, ist man nicht verpflichtet, die Informationen vom vorherigen Geschäftsjahr zum Vergleich aufzulisten.

Diese Neuheiten werden genauso auf die Formulierungsart des konsolidierten Jahresabschlusses ein Einfluss haben (wie bei den Anpassungen bei Einzelkonten und bei den Regelungen der Anpassung des Kontenplans für die gemeinnützigen Organisationen).

Wenn Sie Fragen zu den neuesten regulatorischen Änderungen haben, wenden Sie sich bitte an die Fachleute von Arintass.

Roberto Cerrato

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Unternehmensberater in Spanien

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