Verpflegungsmehraufwand in Spanien – Sozialversicherung und Steuerbehörde

Mittlerweise steigt die Anzahl der Arbeitnehmer, die aus beruflichen Gründen reisen. Deshalb müssen die Unternehmen diese Reisekosten mit dem sogenannten Verpflegungsmehraufwand ausgleichen. Der Begriff des Verpflegungsmehraufwands in Spanien und seine arbeitsrechtliche und steuerliche Behandlung kann zu Unklarheiten und Zweifeln bei der Anwendung im Unternehmen führen.

Praktikumsvertrag in Spanien

Der Praktikumsvertrag in Spanien hat zum Ziel, Erfahrungen in den im Studium/in der Ausbildung erlernten Inhalten zu sammeln. Die Verträge haben eine Mindestdauer von sechs Monaten und eine Höchstdauer von zwei Jahren.