Die Lohn-und Gehaltsregistriegung in Unternehmen

Die Lohn-und Gehaltsregistriegung in Unternehmen

Alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, sind verpflichtet, ein Lohnregister einzuführen, das die durchschnittlichen und aufgeschlüsselten Daten der Löhne und Gehälter Ihrer Beschäftigten enthält, aufgegliedert nach Geschlechtern.

Die erneute Verlängerung der Kurzarbeit

Die erneute Verlängerung der Kurzarbeit

Die Bedingungen für die Verlängerung werden mit minimalen Anpassungen beibehalten und ähneln denen, die bereits im königlichen Gesetzesdekret („RDL – Real-Decreto-Ley“) 30/2020 festgelegt wurden, wobei Unternehmen in Kurzarbeit verschiedene Ausnahmen in Anspruch nehmen können.

Einstellung von hochqualifizierten ausländischen Fachkräften

Einstellung von hochqualifizierten ausländischen Fachkräften

Zu diesem Zweck, gibt es verschiedene Verfahren, um die Aufenthalts-und Arbeitserlaubnis für diese ausländische Fachkräften zu erhalten. Diese Arten von Genehmigungen werden mit dem Gesetz 14/2013 eingeführt, das als Mobilitätsgesetz bekannt ist, und ein einfacheres und agileres Verfahren zur Erlangung dieser Erlaubnissen vorsieht.

Königliches Dekret 902/2020 der Einkommensgleichheit von Männern und Frauen

Königliches Dekret 902/2020 der Einkommensgleichheit von Männern und Frauen

Nach Inkrafttreten des neuen königlichen Dekrets müssen alle Unternehmen, innerhalb einer Frist von 6 Monaten, über ihre gesetzlichen Vertreter ein Gehaltsregister führen, das ermöglicht es zu beobachten, ob Arbeitnehmer ein entsprechendes Gehalt wie Personen des anderen Geschlechts, in derselben hochwertigen Position und mit einer ähnlichen erforderlichen Erfahrung, erhalten.

Die Regelung der neuen ERTES

Die Regelung der neuen ERTES

Es werden bis zum 31. Januar 2021 alle durch COVID-19 abgeleiteten ERTES aufgrund höherer Gewalt verlängert, aber nur ab dem 30. September können drei Typen von ERTES in bestimmten Unternehmen durchgeführt werden, deren Geschäftstätigkeit oder Aktivität im Königlichen Dekret vorgesehen sind.