Die Kündigung in Spanien

Die Kündigung in Spanien ist die Entscheidung eines Unternehmens, das Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitnehmer zu beenden. Die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses wird in Artikel 49 des Arbeitnehmerrechts (Estatuto de los Trabajadores, ET) festgelegt. Der...

Seit April wurde der Vaterschaftsurlaub in Spanien ausgedehnt

Bisher konnten sich frisch gebackene Väter nach der Geburt ihres Kindes an einem maximal sechswöchigen Vaterschaftsurlaub in Spanien erfreuen. Mit Inkrafttreten des Königlichen Gesetzeserlasses 8/2019 vom 8. März über dringende Sozialschutzmaßnahmen und die Bekämpfung prekärer Arbeitszeitbedingungen wurde der Vaterschaftsurlaub in Spanien ab April 2019 auf acht Wochen ausgedehnt.

Die Arbeitszeiterfassung in Spanien

Seit dem 12. Mai 2019 sind alle Unternehmen verpflichtet, die Arbeitszeiterfassung in Spanien zu gewährleisten – ein tägliches Verzeichnis der von den Beschäftigten geleisteten Arbeitsstunden. In diesem Verzeichnis müssen die genauen Zeiten von Beginn und Ende der Arbeitszeit enthalten sein.