Arbeitsrecht: Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Spanien
Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Spanien: Unter spanischem Recht, gelten zwei grundsätzliche Entlassungsverfahren: die sachliche und die rechtsmäβige Kündigung.
Arbeitsvertrag in Spanien: Inhalt und wesentliche Arbeitsverträge in Spanien
Arbeitsvertrag in Spanien kann verschiedene Formen haben und kann sich nach dem gewünschten Inhalt unterscheiden (Frist, Dauer, Gehalt, Arbeitszeit, usw.).
Seit April wurde der Vaterschaftsurlaub in Spanien ausgedehnt
Bisher konnten sich frisch gebackene Väter nach der Geburt ihres Kindes an einem maximal sechswöchigen Vaterschaftsurlaub in Spanien erfreuen. Mit Inkrafttreten des Königlichen Gesetzeserlasses 8/2019 vom 8. März über dringende Sozialschutzmaßnahmen und die Bekämpfung prekärer Arbeitszeitbedingungen wurde der Vaterschaftsurlaub in Spanien ab April 2019 auf acht Wochen ausgedehnt.
Die Arbeitszeiterfassung in Spanien
Seit dem 12. Mai 2019 sind alle Unternehmen verpflichtet, die Arbeitszeiterfassung in Spanien zu gewährleisten – ein tägliches Verzeichnis der von den Beschäftigten geleisteten Arbeitsstunden. In diesem Verzeichnis müssen die genauen Zeiten von Beginn und Ende der Arbeitszeit enthalten sein.
Massenentlassung in Spanien: Schwangere Arbeitnehmerinnen können in Spanien in Massenentlassungen einbezogen werden
Es ist zu beachten, dass die geltende Gesetzgebung schwangeren Arbeitnehmerinnen einen Kündigungsschutz einräumt. Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass die Kündigung auf keiner mit der Schwangerschaft verbundenen Ursache begründet liegt, anderenfalls wird die Kündigung als nichtig erklärt.