Das elektronische Postfach in Spanien zur Kommunikation mit den Behörden

Die Verwendung des elektronischen Postfachs in Spanien war zunächst freiwillig und ist heute das einzige zugelassene Kommunikationsmittel mit den öffentlichen Behörden. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass dieses Postfach täglich überprüft wird, um mögliche Geldbußen/Sanktionen aufgrund nicht beantworteter Anforderungen zu vermeiden.

Erfolgreicher Online-Handel in Spanien

Bei reduziertem Umsatz wird der Steuersatz des Ursprungslandes des Unternehmens angewendet, überschreitet der Umsatz jedoch im Falle Spaniens den Umsatzsteuerschwellenbetrag von 35.000 €, muss das Unternehmen die Rechnungen mit dem entsprechenden spanischen Steuersatz erstellen.