Publikationen
Buchhaltung | Steuern | HR | RechtSteuerliche Maßnahmen zur Zeiten des Coronavirus in Spanien
Coronavirus in Spanien: Am 15. März 2020 hat die spanische Regierung den Alarmzustand ausgerufen. Dieser geht nun in Verlängerung und soll vorerst bis zum 11. April andauern. Infolge dieser Entscheidung müssen alle Arbeitnehmer, wenn es möglich ist, von zu Hause...
Das Verfahren zur Aussetzung von Arbeitsverträgen (ERTE) in Spanien
Der Ministerrat hat am vergangenen Dienstag, der 17. März, eine Reihe von Maßnahmen erlassen, die für Unternehmen und deren Arbeitnehmer von besonderer Bedeutung sind. In der beigefügten Vergleichstabelle finden Sie eine Zusammenfassung sämtlicher Maßnahmen, die sich...
Mitteilung COVID-19
In ARINTASS sind wir neben exzellenten Dienstleistungen auch zur Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeiter verpflichtet. Nach den letzten Ereignissen in Bezug auf COVID-19 und insbesondere dem von der spanischen Regierung verordneten Alarmzustand möchten wir eine...
COVID-19: Maβnahmen zur Unterstützung unserer Mandanten
Angesichts der großen durch die Ausrufung des Alarmzustandes in Spanien verursachten Probleme für unsere Mandanten haben wir bei ARINTASS ein Ad-Hoc Team aus Experten im Arbeits-, Gesellschafts- und Steuerrecht gebildet, um bezüglich der Sofortmaßnahmen zum Schutze...
Innergemeinschaftlicher Warenverkehr – neue EU-Vorschriften
Am 1. Januar 2020 treten die neuen Umsatzsteuervorschriften für den grenzüberschreitenden Handel (innergemeinschaftlicher Warenverkehr) nach der Änderung der Richtlinie 2006/112/EG in Kraft.
Mahnverfahren in Spanien: Durchsetzung von Forderungen
Für eine gerichtliche Geltendmachung von Forderungen aus unbezahlten Rechnungen in Spanien, besteht die Möglichkeit ein Mahnverfahren (Proceso Monitorio) einzuleiten. Obwohl das Mahnverfahren nur fakultativ ist, sind sie grundsätzlich effektiver, meist schneller und günstiger. Seit dem 31.10.2011 gibt es keinen Höchstbetrag bei einem Forderungswert.
Arbeitsrecht: Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Spanien
Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Spanien: Unter spanischem Recht, gelten zwei grundsätzliche Entlassungsverfahren: die sachliche und die rechtsmäβige Kündigung.
Arbeitsvertrag in Spanien: Inhalt und wesentliche Arbeitsverträge in Spanien
Arbeitsvertrag in Spanien kann verschiedene Formen haben und kann sich nach dem gewünschten Inhalt unterscheiden (Frist, Dauer, Gehalt, Arbeitszeit, usw.).
Seit April wurde der Vaterschaftsurlaub in Spanien ausgedehnt
Bisher konnten sich frisch gebackene Väter nach der Geburt ihres Kindes an einem maximal sechswöchigen Vaterschaftsurlaub in Spanien erfreuen. Mit Inkrafttreten des Königlichen Gesetzeserlasses 8/2019 vom 8. März über dringende Sozialschutzmaßnahmen und die Bekämpfung prekärer Arbeitszeitbedingungen wurde der Vaterschaftsurlaub in Spanien ab April 2019 auf acht Wochen ausgedehnt.
Die Arbeitszeiterfassung in Spanien
Seit dem 12. Mai 2019 sind alle Unternehmen verpflichtet, die Arbeitszeiterfassung in Spanien zu gewährleisten – ein tägliches Verzeichnis der von den Beschäftigten geleisteten Arbeitsstunden. In diesem Verzeichnis müssen die genauen Zeiten von Beginn und Ende der Arbeitszeit enthalten sein.