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Überblick über die spanische Grunderwerbsteuer (ITP)

Die spanische Grunderwerbsteuer (ITP) muss bezahlt werden, wenn man Eigentum erwirbt. Sie muss an die autonome Region gezahlt werden, in der sich die jeweilige Immobilie befindet. Jede autonome Region legt ihre eigenen Steuersätze fest und übernimmt die Berechnung des Verkehrswertes der Immobilien. Der Realwert kann jedoch auch angegeben werden.

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Leitfaden für den Immobilienerwerb in Spanien

Der starke Immobilienmarkt in Spanien ist ein guter Zielort für Immobilieninvestoren und Auswanderer. Wer als Ausländer einen Immobilienerwerb in Spanien plant, muss dafür gewisse Schritte befolgen und außerdem die verschiedenen Kosten im Zusammenhang mit Eigentumserwerb berücksichtigen.

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Behandlung der Arbeitsunfähigkeit in Spanien

In spanischen Unternehmen können Arbeitnehmer manchmal aufgrund von Krankheiten oder Unfällen ausfallen (Arbeitsunfähigkeit in Spanien). Die Situation, die verhindert, für einen bestimmten Zeitraum eine Arbeit auszuführen, wird vorübergehende Arbeitsunfähigkeit (Incapacidad Temporal, IT) genannt.

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Förderung in Spanien bei Neueinstellungen

Bei Personalzuwachs ist es für viele Unternehmen in Spanien wichtig, die Mitarbeiterkosten einzusparen. Dies kann bei Berücksichtigung der zahlreichen Boni zu Verzögerungen der Mitarbeiteranstellung führen, ermöglicht dem Unternehmen allerdings auch erhebliche Einsparungen (Förderung in Spanien bei Neueinstellungen).

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