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Buchhaltung | Steuern | HR | RechtDie Vereinbarung über das vertragliche und nachvertragliche Wettbewerbsverbot in Spanien
Die Vereinbarungen über das vertragliche und nachvertragliche Wettbewerbsverbot in Spanien sind Maßnahmen der Unternehmer, mit denen verhindert werden soll, dass die Arbeitnehmer ihre in dem Unternehmen erworbenen Erfahrungen und Kenntnisse anderen, derselben Branche angehörenden oder eine ähnliche Tätigkeit ausübenden Unternehmen zur Verfügung stellen, sei es während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses oder nach dessen Beendigung.
Die verhaltensbedingte Kündigung in Spanien
Der schwerwiegende Verstoß eines Arbeitnehmers kann die einseitige Entscheidung des Arbeitgebers zur Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch eine verhaltensbedingte Kündigung in Spanien veranlassen. Es ist wichtig, dass bei der Entscheidung zur Kündigung alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden, damit diese nicht als unzulässig oder nichtig erklärt wird.
Verpflegungsmehraufwand in Spanien – Sozialversicherung und Steuerbehörde
Mittlerweise steigt die Anzahl der Arbeitnehmer, die aus beruflichen Gründen reisen. Deshalb müssen die Unternehmen diese Reisekosten mit dem sogenannten Verpflegungsmehraufwand ausgleichen. Der Begriff des Verpflegungsmehraufwands in Spanien und seine arbeitsrechtliche und steuerliche Behandlung kann zu Unklarheiten und Zweifeln bei der Anwendung im Unternehmen führen.
Sachleistungen in Spanien – Vorteile für den Arbeitgeber
Um die Gehaltsangebote für Bewerber attraktiver und wettbewerbsfähiger zu gestalten und die Motivation der Mitarbeiter zu erhalten, wird den Unternehmen zunehmend die flexible Vergütung in Form von Sachleistungen in Spanien auferlegt.
Erfolgreicher Online-Handel in Spanien
Bei reduziertem Umsatz wird der Steuersatz des Ursprungslandes des Unternehmens angewendet, überschreitet der Umsatz jedoch im Falle Spaniens den Umsatzsteuerschwellenbetrag von 35.000 €, muss das Unternehmen die Rechnungen mit dem entsprechenden spanischen Steuersatz erstellen.
Praktikumsvertrag in Spanien
Der Praktikumsvertrag in Spanien hat zum Ziel, Erfahrungen in den im Studium/in der Ausbildung erlernten Inhalten zu sammeln. Die Verträge haben eine Mindestdauer von sechs Monaten und eine Höchstdauer von zwei Jahren.