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Die Vereinbarung über das vertragliche und nachvertragliche Wettbewerbsverbot in Spanien

Die Vereinbarungen über das vertragliche und nachvertragliche Wettbewerbsverbot in Spanien sind Maßnahmen der Unternehmer, mit denen verhindert werden soll, dass die Arbeitnehmer ihre in dem Unternehmen erworbenen Erfahrungen und Kenntnisse anderen, derselben Branche angehörenden oder eine ähnliche Tätigkeit ausübenden Unternehmen zur Verfügung stellen, sei es während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses oder nach dessen Beendigung.

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Die verhaltensbedingte Kündigung in Spanien

Der schwerwiegende Verstoß eines Arbeitnehmers kann die einseitige Entscheidung des Arbeitgebers zur Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch eine verhaltensbedingte Kündigung in Spanien veranlassen. Es ist wichtig, dass bei der Entscheidung zur Kündigung alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden, damit diese nicht als unzulässig oder nichtig erklärt wird.

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Erfolgreicher Online-Handel in Spanien

Bei reduziertem Umsatz wird der Steuersatz des Ursprungslandes des Unternehmens angewendet, überschreitet der Umsatz jedoch im Falle Spaniens den Umsatzsteuerschwellenbetrag von 35.000 €, muss das Unternehmen die Rechnungen mit dem entsprechenden spanischen Steuersatz erstellen.

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Praktikumsvertrag in Spanien

Der Praktikumsvertrag in Spanien hat zum Ziel, Erfahrungen in den im Studium/in der Ausbildung erlernten Inhalten zu sammeln. Die Verträge haben eine Mindestdauer von sechs Monaten und eine Höchstdauer von zwei Jahren.

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