Der Praktikumsvertrag hat zum Ziel, Erfahrungen in den im Studium/in der Ausbildung erlernten Inhalten zu sammeln. Die Verträge haben eine Mindestdauer von sechs Monaten und eine Höchstdauer von zwei Jahren.
Um diese Art von Verträgen durchführen zu können, darf der Zeitpunkt der Erlangung des Abschlusses nicht mehr als fünf Jahre zurückliegen, bzw. sieben Jahre, falls der Vertrag mit einer Person mit Behinderung geschlossen wird. Es ist auch zu beachten, dass bei Arbeitnehmern unter 30 Jahren das Datum der Erlangung des Abschlusses nicht berücksichtigt wird.
Wenn der Vertrag mit einer Person unter 30 Jahren bzw. unter 35 Jahren abgeschlossen wird, wenn der Arbeitnehmer eine Behinderung von mehr als 33 % aufweist, hat das Unternehmen Anspruch auf eine 50%ige Reduzierung des Arbeitgeberanteils für Berufsrisiken. Diese Reduzierung kann auf 75 % erhöht werden, wenn der Arbeitnehmer zu diesem Zeitpunkt ein Berufspraktikum [Praktikum für Personen zwischen 18 und 25 Jahren mit abgeschlossener Ausbildung und geringer bzw. keiner Berufserfahrung] absolviert hat.
Ein weiterer wichtiger Vorteil, der bei dieser Art von Verträgen zu berücksichtigen ist, ist der Zuschuss von 500 € in den Arbeitgeberanteilen für drei Jahre und 700 €, wenn der Vertrag mit einer Frau abgeschlossen wurde.
Die Vergütung kann, sofern im Tarifvertrag nichts anderes bestimmt ist, auf bis zu 60 % des Tarifgehalts für die gleiche Position im ersten Jahr und bis zu 75 % im zweiten Jahr gekürzt werden.
Zusammenfassung
Zusammenfassend kann man also sagen, dass dieser Vertrag zum einen dem Arbeitnehmer die Möglichkeit gibt, sich zu schulen und Erfahrungen zu sammeln, und zum anderen, dem Unternehmen gewisse Kosteneinsparung gewährleistet.
Teresa Abril