Sachleistungen in SpanienDie flexible Vergütung besteht neben der entgeltlichen Bezahlung des Gehaltes auch aus Sachleistungen in Spanien, die zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart werden und die für beide Seiten vorteilhaft sein kann. Die Sachleistung darf 30 % des Bruttolohns des Arbeitnehmers nicht übersteigen.

Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, dem Arbeitnehmer die Entscheidung zu überlassen, welchen Teil seiner Lohn- und Gehaltsabrechnung er für bestimmte Produkte oder Dienstleistungen in Form von Sachleistungen, die steuerliche Vorteile wie z.B. Steuerbefreiung genießen, verwenden möchte.

Die Arten der Sachbezüge

Die gebräuchlichsten Arten der Sachbezüge, die in die Löhne und Steuervorteile der Arbeitnehmer einbezogen werden, sind:

  • Private Krankenversicherung. Zahlt der Arbeitnehmer die Krankenversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers, seines Ehepartners und/oder seiner Kinder, so wird dem Arbeitnehmer für jede abgeschlossene Versicherung ein Steuervorteil von 500 Euro pro Jahr gewährt, der von der Einkommensteuer befreit ist.
  • Verpflegungs- oder Restaurantgutscheine – bis 11 Euro pro Tag – sind von der Steuer befreit.
  • Abos der öffentlichen Verkehrsmittel haben eine Befreiung von 1.500 Euro pro Jahr.
  • Verwendung von Gütern für soziale und kulturelle Dienstleistungen der Arbeitnehmer. Erwähnenswert ist die monatliche Zahlung der Gebühr für den Kindergarten, in den sie ihre Kinder bringen können und die vollständig von der Steuer befreit ist.

Mit der Einführung dieses Systems haben Unternehmen die Möglichkeit, das Nettoeinkommen ihres Personals zu erhöhen, ohne dass die Kosten der Mitarbeiter steigen, was die Loyalität der Mitarbeiter dem Unternehmen gegenüber verstärkt.

Dank dieser steuerlichen Anreize kann der Arbeitnehmer über eine größere Kaufkraft verfügen und hat dabei die Möglichkeit, das Gehalt seinen Bedürfnissen und Interessen entsprechend zu verteilen.

Zusammenfassung

Kurz gesagt, wenn das Unternehmen die Situation der Arbeitnehmer und ihr Nettoentgelt verbessern will, ohne die Kosten des Unternehmens übermäßig zu erhöhen, muss es zunächst eine Unternehmensstudie durchführen und über die geeignete Form der Vergütung für das Personal entscheiden und schließlich im gegenseitigen Einvernehmen mit seinen Mitarbeitern die angemessensten Sachleistungen in Spanien einführen.

Miriam Martínez

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Unternehmensberater in Spanien