Überblick zur Verbrauchsgüterkaufrichtlinie
Als Teil der Strategie für den digitalen Binnenmarkt gilt die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie sowohl für Online- als auch für Face-to-Face-Verkäufe. Die vorgeschriebene Warenkonformität bestimmt, dass Verkäufer die Bedingungen des Kaufvertrags und die Anforderungen der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie einhalten müssen. Waren müssen dementsprechend:
- Für den vorgesehenen Zweck geeignet sein
- Mit den im Vertrag festgelegten Eigenschaften ausgestattet sein
- Der Beschreibung oder dem den Kunden vorgelegten Beispiel entsprechen
Es gilt das Prinzip einer bestmöglichen Angleichung. Die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie ermöglicht jedoch auch eine gewisse Flexibilität in Form eines Standards für eine objektiv festzulegende Angemessenheit.
Richtlinie zu Digitalen Inhalten
Waren stehen immer häufiger im Zusammenhang mit digitalen Inhalten. Aus diesem Grund hat die Europäische Union festgelegt, in wie fern die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie mit der Richtlinie für Digitale Inhalte übereinstimmt. Die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie umfasst weite Bereiche und regelt den Verkauf von Waren, die greifbar und beweglich sind. Eingeschlossen hierin sind auch digitale Elemente. Sollten die Waren jedoch ausschließlich der Bereitstellung eines digitalen Inhalts dienen, fallen sie unter die Richtlinie für Digitale Inhalte.
Digitale Updates
Digitale Updates werden durch die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie geregelt. Diese Updates dienen verschiedenen Zwecken, wie beispielsweise der Anpassung an neue technische Entwicklungen. Sollten im Kaufvertrag keine digitalen Updates vereinbart worden sein, stellt dies eine Vertragswidrigkeit dar. Sogar wenn dies beim Kauf nicht vereinbart wurde, müssen vertragliche Sicherheitsupdates geleistet werden. Es besteht jedoch keine Verpflichtung zur Bereitstellung von Updates, die die digitale Funktion erweitern oder eine verbesserte Version zur Folge haben, falls dies nicht ausdrücklich im Verkaufsvertrag festgehalten wurde.
Rechtsbehelfe bei nicht vertragsgemäßer Leistung
Kunden können ihre Ansprüche bei nicht vertragsgemäßer Leistung geltend machen, in dem sie die folgenden Schritte befolgen:
- Der Kunde informiert den Verkäufer über einen Defekt.
- Dem Verkäufer wird ein angemessener Zeitraum zugestanden, um die defekte Ware zu reparieren oder auszutauschen. Dieser Vorgang muss kostenfrei und ohne größere Unannehmlichkeiten für den Kunden ablaufen.
- Sollte ein Austausch oder eine Reparatur aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich sein oder in keinem Verhältnis zum Aufwand stehen, kann der Verkäufer dies verweigern. Der Kunde hat dann das Recht auf eine anteilmäßige Reduzierung des Kaufpreises oder die Beendigung des Kaufvertrags.
Die EU möchte den europäischen Markt mit der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie verbessern und eindeutige Gesetze für Unternehmen und Verbraucher schaffen. Für weitere Informationen oder Hilfestellungen können Sie sich jederzeit an uns wenden.
Víctor Sáez