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Verlängerung des Steueraufschubes der Gemeinschaft von Madrid

Die Gemeinschaft Madrid hat beschlossen, das Steuermoratorium während der Zeit der Pandemie des Coronavirus erneut zu verlängern. Diese Maßnahme ist seit Mitte März in Kraft und wird mindestens noch einige Monate gelten, da die Vorlage beim Finanzministerium im Zusammenhang mit der Frage der Steuerstundungen und der Zahlung von Steuern angesprochen wurde.

Das Finanzministerium der Gemeinde Madrid hat eine Anordnung zur Verlängerung der Steuermoratorien erlassen, die von der Regionalregierung bezüglich der Einreichung von Steuerklärungen und Selbstveranlagungen zur Erbschafts- und Schenkungssteuer, dokumentierten Rechtsakten, Eigentumsübertragungen und Glücksspielen gefordert wird.

Zunächst wurden die Tage zwischen dem 13. und 26. März dienstfrei erklärt. Das einmonatige Moratorium kann verlängert werden, solange der Alarmzustand gilt, so dass kein Steuerzahler in Madrid von der unkontrollierbaren Situation betroffen ist, ganz gleich, um welches Unternehmen es sich handelt, KMUs, Selbständige oder Privatpersonen. Vorerst wurde eine weitere Verlängerung des Alarmzustands um weitere 15 Tage festgelegt, so dass die Einschränkungsmaßnahmen bis zum 26. April in Kraft bleiben.

Diese Initiative der Gemeinschaft Madrid wird von Steuerexperten unterstützt, die sich in den letzten Tagen beim Finanzministerium über ähnliche Maßnahmen von Steuerverbänden beschwert haben. Auch der spanische Verband der Steuerberater und der Allgemeine Rat der Wirtschaftswissenschaftler haben ihre Forderung nach einem allgemeinen Moratorium für Steuern geäußert.

Bisher hat die Zentralregierung den sechsmonatigen Zahlungsaufschub der Einkommenssteuer, der Mehrwertsteuer und der Einkommenssteuer für KMU mit einem Umsatz von weniger als 600.000 Euro bewilligt, behält jedoch die Verpflichtungen der anderen Steuerzahler sowie die Abgabefrist der Einkommenssteuer, die am 1. April begonnen hat, bei.

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