In Spanien werden, wie in jedem anderen Land auch, viele Abkürzungen verwendet.
Wir haben Ihnen bei Arintass die wichtigsten zusammengefasst und gegenübergestellt:
CIF
Der CIF (Código de Identificación Fiscal) existiert nicht mehr. Der CIF wurde für die Steueridentifikation von spanischen Unternehmen verwendet. Diesen Code verwendeten juristische Personen, Unternehmen und auch Stiftungen. Seit 2008 wurde diese Bezeichnung abgeschafft und wurde zum NIF.
NIF
Die NIF (Número de Identificación Fiscal) ist die Steuernummer für natürliche und juristische Person in Spanien. Nach dem im Königlichen Erlass 1065/2007 vom 27. Juli veröffentlichten Rechtsreform 2008 gilt sie nicht nur für natürliche Personen, die eine gewerbliche Tätigkeit ausübten, sondern auch für juristische Personen.
Die NIF besteht aus neun Zeichen: einem Buchstaben, der die Rechtsform und die Nationalität des Unternehmen angibt, zwei Zahlen für Provinz, fünf Zufallszahlen und einem Kontrollzeichen.
Folgender Buchstabe steht für folgende Angabe
A. Aktiengesellschaften
B. Gesellschaften mit beschränkter Haftung
C. Mitgliedsorganisationen
D. Kommanditgesellschaften
E. Gütergemeinschaften, ruhende Güter und andere Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit, die nicht ausdrücklich in anderen Schlüsseln aufgeführt sind
F. Genossenschaften
G. Vereinigungen
H. Eigentümergemeinschaften im horizontalen Eigentumsregime
J. Zivilgesellschaften
P. Lokale Unternehmen
Q. Öffentliche Einrichtungen
R. Religiöse Kongregationen und Institutionen
S. Organe der Staatsverwaltung und der Autonomen Gemeinschaften
U. Temporäre Joint Ventures
V. Andere Typen, die in den anderen Schlüsseln nicht definiert sind
N. Ausländische Entitäten
W. Betriebsstätten von Körperschaften, die nicht auf spanischem Staatsgebiet ansässig sind.
Die staatliche spanische Steuerverwaltungsbehörde, Agencia Estatal de Administración Tributaria, ist für die Zuteilung der Steueridentifikationsnummer an juristische Personen und Organisationen zuständig. Wenn diese nicht beantragt wird, kann die Steuerverwaltung sie von in die Steuerzahlerliste eintragen lassen und ihnen die entsprechende Steueridentifikationsnummer zuteilen.
Steuerzahler müssen ihre Steueridentifikationsnummer in allen an die Steuererklärungen, oder Dokumenten mit steuerlichen Auswirkungen oder Transaktionen angeben und müssen andere Steuerzahler gemäß den Steuervorschriften benachrichtigen.
Die zugewiesene NIF kann der Inhaber von der Steuerverwaltung akkreditieren lassen werden, Die Echtheit kann auf der Website der Steuerbehörde überprüft werden.
NIF-IVA
Die sognannte NIF-IVA ist die Umsatzsteueridentifikationsnummer und ist für die Durchführung bestimmter innergemeinschaftlicher Transaktionen erforderlich.
Die NIF-IVA besteht aus den Länderpräfix gemäß dem internationalen Standardcode ISO-3166 Alpha 2 (Bsp. ES, DE, etc.) und der Steueridentifikationsnummer (NIF).
Die NIF-IVA kann mit dem Modell 036 beantragt werden und zieht die Eintragung in das Register für innergemeinschaftliche Operationen (ROI) mit sich.
Die NIF-IVA kann im Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystem (VIES) eingesehen und überprüft werden.
Unsere Experten der administrativen Abteilung besorgen Ihnen gerne jegliche Identifikationsnummern und stehen Ihnen bei Rückfragen gerne zur Verfügung.
Juliane Köhler